aufweist und in diesem Zusammenhang verschiedene Auswirkungen auf den Vertrag hat, gehen wir hier darauf näher ein. In einer Versicherung unterscheidet man zwischen folgenden Versicherungsbeginnen:
- materieller Versicherungsbeginn
- formeller Versicherungsbeginn
- technischer Versicherungsbeginn
In einem Versicherungsantrag wird grundsätzlich der technische Beginn festgehalten.
Der materielle Versicherungsbeginn …
… ist der Beginn des Versicherungsschutzes. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Versicherer das vereinbarte Risiko. Das heisst im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer ab diesem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt die vereinbarte/n Leistung/en.
Der formelle Versicherungseginn …
… ist der Zeitpunkt der Vertragsannahme Seitens des Versicherers. Das heißt, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein (Police) vom Versicherer erhält.
Der technische Beginn …
… ist der prämienbelastete Zeitraum. Ab diesem Zeitpunkt muß der Versicherungsnehmer die Prämie an den Versicherer zahlen. Es ist auch zeitgleich der Beginn der Versicherungsperiode.
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