Wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann es vorkommen, dass die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente im im Laufe der Jahre nicht mehr dem aktuellen Bedarf entspricht. Schließlich mindert allein die reale Inflation stetig die Kaufkraft der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
In unserem Beispiel hat sich ein Student gleich im ersten Semester für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden. Nach erfolgreichem Abschluß findet er sofort einen Job in einem großen mittelständischen Unternehmen. Nun hat man als Berufseinsteiger in der Regel ein besseres Einkommen und ggf. andere Kosten. Daher ist es wichtig, die Berufsunfähigkeitsversicherung an den aktuellen Lebensstandard anpassen zu können.
Diese Flexibilität nennt man bei der Berufsunfähigkeitsversicherung „Nachversicherungsgarantie“, die grundlegend ohne eine erneute Gesundheitprüfung in Anspruch genommen werden kann. Ein Kunde der Berufsunfähigkeitsversicherung kann von seiner Nachversicherungsgarantie Gebrauch machen, wenn bestimmte Ereignisse in seinem Leben eintreten und er seinen Versicherungsschutz prinzipiell erhöhen möchte.
Diese Ereignisse können zwischen den verschiedenen Versicherern, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten leicht variieren, sind sich überwiegend doch sehr ähnlich. Zumeist kommen folgende Ereignisse für die Möglichkeit der Nachversicherungsgarantie in Frage:
- Eintritt der Volljährigkeit
- Adoption oder Geburt eines Kindes
- Heirat oder Verpartnerung
- Bei Scheidung oder Aufhebung der Verpartnerung ist die Nachversicherung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls möglich
- Tod des (Ehe-)Partners
- Erlangen eines akademischen Titels
- Beginn einer beruflichen Tätigkeit nach erfolgreicher Ausbildung (Lehre, Studium)
- Beginn einer beruflichen Selbstständigkeit
- beim erstmaligen Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung kann die Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls erhöht werden
- Austritt aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- bei einer Gehaltserhöhung um mindestens 10 % p. a. hat ein Kunde einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch ein Anrecht durch die Nachversicherungsgarantie
- Wegfall/ Reduzierung einer berufsbedingten oder betrieblichen Versorgung besteht die Nachversicherungsgarantie der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wegfall der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk
- Kauf/ Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie (Finanzierungswert höher als 100.000 EUR)
- Aufnahme eines gewerblichen Darlehens, das mindestens 100.000 EUR beträgt.
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Zudem besteht häufig eine Altersbegrenzung bei der Nachversicherungsgarantie einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sodass man im Regelfall „nur“ bis zum 55. Lebensjahr von dieser Gebrauch machen kann. Weiterhin kann die Anpassung aufgrund der aufgeführten Ereignisse nicht in Anspruch genommen werden, wenn die versicherte Person bereits berufsunfähig ist.
Tipp
Die Nachversicherungsgarantie einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt nicht für unbeschränkte Zeit, d. h. wenn das Ereignis eintritt, hat der Kunde in der Regel 6 Monate Zeit, um die Berufsunfähigkeitsrente in seinem bestehenden Vertrag dementsprechend an die Lebensumstände anzupassen.
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