Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) finden in etlichen Versicherungsarten ihre Anwendung, so z.B. in der privaten Krankenversicherung oder auch in der Krankenzusatzversicherung.
Übergeordnete Sachlagen für einzelne Risikogruppen und/oder Vertrags- inhalte werden durch besondere Versicherungsbedingungen geregelt. Zusätzlich zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden Zusätze, Ergänzungen und eventuelle Ausschlüsse geregelt. So regeln besondere Versicherungsbedingungen vorrangig Vertragsinhalte, die sozusagen im Einzelfall über den allgemeinen Versicherungsedingungen stehen beziehungsweise die jeweiligen Bedingungen des Versicheres im Einzelfall regeln.
Ein Beispiel
In den aktuellen Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung ist oft der Schlüsselverlust mitversichert. Was konkret als mitversichert gilt und welche Ausschlüsse für den Schlüsselverlust vereinbart sind, wird in den besonderen Versicherungsbedingungen geregelt.
Wenn also in den allgemeinen Versicherungsbedingungen z.B. steht: „Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf …“ ,aber in den besonderen Versicherungsbedingungen steht z.B.: „Eingeschlossen ist – abweichend von § 8 Ziff. I 88 AHB – die …“, regelt diese Bedingung den Versicherungsschutz und dessen Ein- sowie Ausschlüsse im einzelnen.
Tipp
Auch wenn es oft nervt, sollten die allgemeinen- und besonderen Versicherungsbedingungen, die mit Abschluss eines Vertrages zur Verfügung gestellt werden müssen, auch gelesen werden. Bei Unverständnis über Teile des Inhalts ist es unter Umständen ratsam ein Anwalt einzubinden, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist.
Dies schafft im Regelfall ein besseres Verständnis, was bestimmte Regelungen im realen Schadenfall bedeuten und welche Auswirkungen damit verbunden sind. Empfehlenswert ist dies insbesondere, wenn die Versicherung z.B. das Fortbestehen eines Betriebes oder die Gesundheit eines Menschen versichert.
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass ein Versicherungsvermittler kein Jurist ist und somit auch nicht jeden Einzelfall zweifelsfrei erläutern kann. Im Übrigen kann auch ein Anwalt nicht jeden Situation abschliessend und somit zweifellos beurteilen, da oft etliche Faktoren heran gezogen werden müssen, die ein objektives Bild zur Beurteilung zulassen.
Aufgrund der Komplexität unseres Rechtssystems kommt es alljährlich zu etlichen juristischen Auseinandersetzungen, die nicht selten höchst- richterlich entschieden werden müssen, um Klarheit für die betroffenen Parteien zu schaffen.
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