Die Beendigung ist das Ende eines Versicherungsvertrages, d.h. ab diesem Zeitpunkt ist der Versicherungsnehmer nicht mehr zur Zahlung der Folgeprämie verpflichtet und der Versicherer nicht zur Zahlung der Leistung.
Eine Ausnahme kann bei der Beendigung in der Rechtsschutzversicherung zum Tragen kommen. Unter Umständen kann der Versicherer noch für einen eintretenen Schadenfall haften, der nach Beendigung des Vertrages relevant wird, jedoch seinen Ursprung in der Vertragslaufzeit hatte. Solche Fälle sind über die Vorwärtsversicherung mitversichert.
Es gibt verschiedene Arten der Beendigung.
Zeitablauf
Der Zeitablauf wikt in Verträgen, die grundlegend eine geringere Laufzeit als ein Jahr bieten oder individuell unterjährig vereinbart werden. Oft wird der Zeitablauf in Veranstaltungshaftpflichtversicherungen festgehalten, die beispielsweise einen einwöchigen Kongress oder eine Ausstellung versichern. Der Versicherungsvertrag endet durch den Zeitablauf auto- matisch zum vereinbarten Termin und verlängert sich nicht stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Aufhebungsvertrag
Ein Versicherungsvertrag kann auch im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden – z.B. auf Grund einer bestehenden Doppelversicherung.
Tod der versicherten Person
Die Beendigung findet auch beim Tod der versicherten Person Anwendung, sofern die versicherte Person (Versicherungsnehmer und versicherte Person sind im Rgelfall identisch) vor Vertragsende verstirbt. In der privaten Unfallversicherung und Lebensversicherung tritt unter Umständen der Leistungsfall ein. Das heisst der Versicherer ist parallel zur vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet.
Wegfall des versicherten Risikos
Wird die versicherte Sache verkauft, z.B. ein Kfz, wird der Vertrag zum Verkaufsdatum beendet. Des Weiteren kann es vorkommen, dass man seine Wohnung vollständig auflöst oder auf unbestimmte Zeit in das Ausland zieht. In diesem Fall wird die Hausratversicherung beendet.
Tipps
1 – Sollte man aus Deutschland ggf. für immer auswandern, werden im Regelfall alle Versicherungsverträge beendet, da die Verträge auf dem deutschen Recht basieren und aus diesem Grund nicht aufrecht gehalten werden können. Eine Nachweisbescheinigung muss dem Versicherer vorliegen.
2 – Nicht immer muss ein „kurzfristiger Versicherungsvertrag“ preiswerter als ein Jahresvertrag sein. Eine möglichst genaue Prüfung ist daher empfehlenswert. Bei Jahresverträgen oder Mehrjahresverträgen ist die Beendigung anders geregelt. Die meisten Verträge enthalten eine Verlängerungsklausel, die besagt, wenn keine fristgerechte Kündigung zur jeweiligen Hauptflligkeit bei dem Versicherer eingegangen ist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Im Glossar blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚B‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚B‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚B‚ und » verwandte Themen
Bereicherungsverbot
Bergungskosten
Berufskrankheit
Berufsunfähigkeit
Besondere Versicherungsbedingungen
Bewegungskosten
Bezugsberechtigter
Bereicherungsverbot
Bergungskosten
Berufskrankheit
Berufsunfähigkeit
Besondere Versicherungsbedingungen
Bewegungskosten
Bezugsberechtigter
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zu Beendigung