Die Beitragskalkulation setzt sich in der privaten Krankenversicherung durch drei Bereiche zusammen:
- Sparanteil
- Risikoanteil
- Kostenanteil
Der Sparanteil deckt die steigenden Kosten im Alter und beinhaltet die Altersrückstellung. Der Risikoanteil deckt die Krankheitskosten für das aktuelle Jahr ab. Der Kostenanteil soll alle Kosten, die mit dem Vertrag verbundenen sind, abdecken. Durch die Altersrückstellung ist der Beitrag im Alter im Verhältnis zu den entstehenden Kosten geringer, da die Altersrückstellung die Differenz ausgleichen soll.
Unter der Altersrückstellung ist jedoch kein individuelles Sparen zu verstehen – nicht jeder Versicherte sammelt seine eigene Altersrückstellung an. Die private Krankenversicherung bildet hierfür sogenannte Altersgruppen. Jede Altersgruppe eines Tarifes spart gemeinschaftlich eine Rückstellung an, die ab dem 65. Lebensjahr zur Vermeidung beziehungsweise zur Begrenzung von Beitragserhöhungen verwendet wird. Je mehr Kunden es in der jeweiligen Altersgruppe gibt, umso höher ist die Ansparung durch die Altersrückstellung.
Im Zuge der Gesundheitsreform wurde für Verträge, die vor dem 01.01.2009 bereits bestanden, eine Sonderregelung eingeführt. Die Versicherungs- nehmer konnten ihre Altersrückstellung bei einem Wechsel im ersten Halbjahr 2009 mitnehmen. Voraussetzung hierfür war, dass der Versicherte bei dem neuen Anbieter (Versicherer) in den Basistarif wechselt. Ein Basistarif in der privaten Krankenversicherung entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Weiterhin musste man mindestens 18 Monate in dem Basistarif versichert sein, um die Altersrückstellung mitnehmen zu können.
Es gibt zwei verschiedene Arten der Altersrückstellung:
- Übrige Altersrückstellung: Diese hängt vom Tarif, Alter und Geschlecht ab
- Gesetzliche Altersrückstellung: 10% des Beitrages – diese gehen aus den Vertragsunterlagen hervor
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