Der Versicherungsnehmer wandelt die Anwartschaft zum gegebenen Zeitpunkt in einen „echten“ Vertrag. Somit erhält man die Kondition als hätte man bei Vertragsabschluss der Anwartschaft den „echten“ Vertrag geschlossen.
Eine Anwartschaft wird hauptsächlich in der privaten Krankenversicherung angewendet. Hat ein Versicherungsnehmer eine private Kranken- versicherung und benötigt diese beispielweise nicht mehr, möchte aber in nächster Zukunft wieder eine abschließen, so ist es ratsam den Vertrag über eine Anwartschaft weiterzuführen.
Würde man den bestehenden Versicherungvertrag kündigen und zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Vertrag abschließen, muss eine erneute Gesundheitsprüfung abgegeben werden. Durch diese Punkte kann der Beitrag im ungünstigsten Fall deutlich höher sein, da man unter anderem mit dem genauen technischen Alter (aktuelles Jahr minus Geburtsjahr) eingestuft wird.
Des Weiteren muss man eventuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse in Kauf nehmen, sofern sich der Gesundheitzustand zwischenzeitlich verschlechtert. Der Versicherungsnehmer zahlt in der Zeit der Anwartschaft einen bestimmten Betrag und kann sich so die „Konditionen des alten Vertrages“ sichern.
Man unterscheidet zwischen der kleinen und großen Anwartschaft:
- Kleine Anwartschaft: Hier wird der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers eingefroren. Das heißt Krankheiten die während der Anwartschaft aufgetreten sind, werden bei Neuabschluss des Vertrages nicht berücksichtigt.
- Große Anwartschaft: Hier zahlt der Versicherungsnehmer einen höheren Beitrag als bei der kleinen Anwartschaft. Es wird hier aber nicht nur der Gesundheitszustand eingefroren, sondern auch das Eintrittsalter. Die Prämie für die private Krankenversicherung wird im Regelfall preiswerter.
Während einer Anwartschaft hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf eine Leistung im Krankheitsfall.
Eine Anwartschaft kann auf Dauer beantragt werden für:
- Anspruch auf freie Heilfürsorge
- Einen längeren Auslandsaufenthalt
- gesetzliche Krankenversicherungspflicht
Tipp
Der Markt bietet auch Krankenzusatzversicherungstarife, die eine Anwartschaft direkt integrieren. Dies ist besonders Interessant für Personen die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (mind. : 4.162,50 Euro im Monat oder mind. : 49.950 Euro im Jahr) verdienen.
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