Man findet diesen Begriff in der Haftpflichtversicherung. Ein Allmähligkeitsschaden kann einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden darstellen.
Hinweis:
Bei der Regulierung des versicherten Schadens ist nicht entscheident ob der Schaden allmählig entstanden ist, sondern das Ereignis welches zum Schaden geführt hat.
Im Glossar blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚A‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚A‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚A‚ und » verwandte Themen
Abbruchkosten
Abdingung
Abhandenkommen
Ablauf
Ablaufleistung
Abmeldebescheinigung
Abrufphase
Abschlusskosten
Absturz von Flugzeugen
Abtretung
Abwasser
Abwehranspruch
Aktuar
Aktueller Rentenwert
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Altersrückstellung
Antrag
Antragsteller
Anwartschaft
Anzeigepflicht
Äquivalenzprinzip
Arbeitsunfall
Ärztliche Untersuchung
Assekuranz
Aufschubzeit
Außerordentliche Kündigung
Abbruchkosten
Abdingung
Abhandenkommen
Ablauf
Ablaufleistung
Abmeldebescheinigung
Abrufphase
Abschlusskosten
Absturz von Flugzeugen
Abtretung
Abwasser
Abwehranspruch
Aktuar
Aktueller Rentenwert
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Altersrückstellung
Antrag
Antragsteller
Anwartschaft
Anzeigepflicht
Äquivalenzprinzip
Arbeitsunfall
Ärztliche Untersuchung
Assekuranz
Aufschubzeit
Außerordentliche Kündigung
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zu Allmähligkeitsschaden