Für alle im Antrag getätigten Angaben und dessen Folgen ist im Regelfall der Antragsteller verantwortlich, sofern der Versicherer nicht auf bestimmte Dinge hingewiesen hat, jedoch auf diese hätte hinweisen müssen. Macht der Antragsteller falsche oder unzureichende Angaben und wird dieser Umstand nach Schliessung des Vertrages bekannt, so kann es dazu führen, dass kein Versicherungsschutz besteht oder der Versicherer unter Umständen von dem Vertrag zurücktreten kann.
Entscheidend ist bei der Antragstellung der persönliche Kenntnisstand des Anstragstellers zu der jeweils anzugebenden Position, die versichert werden soll. Insbesondere bei Versicherungen, welche die Gesundheit des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person absichern, wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Krankenversicherung, sind mit großer Sorgfalt zu beantworten.
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