Der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn bis zur Zahlung der ersten Altersrente und/oder dem einmaligen Kapital wird als Aufschubzeit betitelt.
Beispiel
Ein Kunde ist 20 Jahre und schließt zum 01.10.2010 eine private Rentenversicherung zum notwendigen, zusätzlichen Aufbau seiner Altersrente ab. Am 01.10.2050 soll die erste Altersrente oder das einmalige Kapital gezahlt werden. Der Zeitraum zwischen dem 01.10.2010 und dem 01.10.2050 nennt man Aufschubzeit.
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