Als Laufzeit wird die Dauer eines Versicherungsvertrages oder eines Fonds (auch Anlagehorizont genannt) bezeichnet. Die Laufzeit wird im Versicherungsantrag bei Abschluss einer Versicherung individuell festgelegt, sofern es keine konkreten Vorgaben gibt z.B eine Mindestvertragslaufzeit.
Bei Investmentfonds hingegen wird die Laufzeit entweder an ein Versicherungsprodukt gebunden oder der Investmentfonds wird z.B. in einen „Sparplan“ gegliedert. Unter dem Anlagehorizont ist eine empfohlene Laufzeit zu verstehen, die je nach Risikoklasse des Fonds zugeordnet wird. So kann ein risikoarmer Fonds (Klasse 1) eine empfohlene Anlagedauer von mind. 3 Jahren haben und ein Aktienfonds (Klasse 4) von mindestens 10 Jahren. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie demnächst unter Anlegertyp.
Es gibt unterschiedliche Laufzeiten
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt eine Laufzeit von einem Jahr, sofern das Kfz zuvor nicht abgemeldet/verkauft wird. Kapitalbildende Versicherungsverträge richten sich in der Laufzeit oft nach dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages.
So wird bei einer Ausbildungsvesicherung zumeist eine andere Laufzeit als z.B. bei einer privaten Rentenversicherung festgelegt. Die Laufzeit eines Vertrages kann so individuell auf jeden Versicherungsnehmer und dessen Wünsche und Ziele abgestimmt werden.
Sachversicherungen wie z.B. eine Hausrat-, Haftpflicht-, private Unfallversicherung etc. haben nach den neuen gesetzlichen Regelungen eine maximale Laufzeit von 3 Jahren. Alle Verträge, außer Lebens-, Rentenversicherungsverträge, verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht zum Ablauf bzw. zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.
Tipp
Eine kapitalbildene Versicherung kann – je nach Anbieter – zu jedem Monatsersten oder erstmalig zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung ist mit einem Teil- oder Totalverlust verbunden. Die Rückkaufswerttabelle (Bestandteil der Versicherungspolice) gibt Auskunft über die Höhe des Rückkaufwertes (Wert vor Steuern) zur jeweiligen Hauptfälligkeit (Beginn/Ende des Vertrages)
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