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27. April 2024

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Immobilienkauf: Steuern

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27. April 2024

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Immobilienkauf: Steuern ✔️ B&S Immobilien → Experte » AGENTIN.DE

Immobilienkauf: Steuern – Wenn es um Investitionen geht, ist der Immobilienmarkt eine der beliebtesten Optionen für viele Menschen.

Immobilien bieten nicht nur die Möglichkeit ein passives Einkommen zu generieren, sondern sie können auch erhebliche Wertsteigerungen im Laufe der Zeit erfahren. Bevor Sie jedoch in Immobilien investieren, ist es wichtig, die steuerlichen Gegebenheiten zu verstehen, die mit einem Immobilienkauf einhergehen.

In diesem Beitrag werden wir die verschiedenen Arten von Steuern näher beleuchten, die mit einem Immobilienkauf verbunden sind, um bestenfalls Ihre Investition zu optimieren.

Marta Balovsiak

Marta Balovsiak

Immobilienmaklerin

Der Erwerb einer Immobilie ist eine bedeutende Investition und kann steuerliche Auswirkungen haben. Es ist von großer Bedeutung, die Grundlagen des Steuerrechts beim Immobilienerwerb zu verstehen, um unerwartete Kosten zu vermeiden und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

In diesem kompakten Leitfaden werden die wichtigsten Aspekte des Steuerrechts beim Immobilienkauf erläutert und praktische Tipps gegeben, wie Sie Ihre steuerliche Situation optimieren können.

Immobilienkauf: Steuern Gesamtüberblick verschaffen

Darüber hinaus sollten Sie sich mit den steuerlichen Auswirkungen von Hypothekenzinsen, Abschreibungen und anderen Kosten im Zusammenhang mit dem Immobilienerkauf vertraut machen.

Auch die Art des Immobilie kann Unterschiede in der steuerlichen Bewertung hervorrufen. Der Kauf einer selbstgenutzten Immobilie hat zum Beispiel andere steuerliche Konsequenzen als der Kauf einer vermieteten Immobilie. Es ist wichtig, die Unterschiede zu kennen und diese Faktoren in Ihre Entscheidung mit einfließen zu lassen.

Nachfolgend gehen wir auf die gängigen Steuersätze beim Kauf- oder Verkauf einer Immobilie ein und was Sie dabei beachten müssen.

Immobilienkauf: Steuern → Grundsteuer

Immobilienkauf: Die Grundsteuer

Eine Steuer, die Sie beim Kauf einer Immobilie eventuell zahlen müssen, ist die Grundsteuer. Sie ist für jedes Kalenderjahr fällig und wird durch den sog. Grundsteuerbescheid übermittelt.

Es ist wichtig sich zu vergegenwärtigen, dass sie infolge eine jährliche finanzielle Verpflichtung darstellt, die Sie während Ihrer gesamten Besitzzeit einer Immobilie tragen müssen.

Nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer ist die Grundsteuer.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Abgabe, die Immobilieneigentümer in Deutschland jährlich bezahlen müssen. Sie ist eine Steuer auf den Besitz von Immobilien und wird von den Kommunen erhoben. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt auf Basis des Einheitswerts und des Steuermessbetrags. Der Einheitswert ist der Wert, der von den Finanzbehörden für Ihre Immobilie festgelegt wird. Er basiert auf verschiedenen Faktoren wie der Größe, dem Standort und der Nutzung der Immobilie. Der Steuermessbetrag ist der Prozentsatz des Einheitswerts, der als Steuerbetrag festgelegt wird.

Erstgespräch ✔️ Marta Balovsiak

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Es gibt viele Missverständnisse über die Grundsteuer, die zu Verwirrung führen können. Eines der häufigsten Missverständnisse ist, dass die Grundsteuer ausschließlich von Vermietern bezahlt wird. Tatsächlich müssen jedoch alle Immobilieneigentümer, einschließlich Eigenheimbesitzer, die Grundsteuer entrichten.

Immobilienkauf: Steuern Grundsteuer bestenfalls reduzieren

Es gibt verschiedene Strategien, um die Grundsteuer zu reduzieren. Eine Möglichkeit besteht darin, den Einheitswert Ihrer Immobilie zu überprüfen und sicherzustellen, dass er korrekt ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Immobilie überbewertet ist, können Sie einen Einspruch einlegen und eine Neubewertung beantragen.

Eine andere Strategie ist die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen und -abzügen, für die Sie möglicherweise berechtigt sind. Überprüfen Sie die genauen Bestimmungen Ihrer Gemeinde und stellen Sie sicher, dass Sie alle möglichen Vorteile nutzen.

Die Grundsteuer kann erhebliche Auswirkungen auf Immobilieninvestitionen haben. Hohe Grundsteuern können die Rentabilität von Immobilieninvestitionen verringern und die Rendite schmälern. Daher ist es wichtig, die Grundsteuer bei der Berechnung der potenziellen Rendite einer Immobilieninvestition zu berücksichtigen.

Beachten Sie zudem, dass Sie als Vermieter die Grundsteuer auf Ihren Mieter als umlagerfähige Betriebskosten umlegen können und dürfen, sofern im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist.

Immobilienkauf: Steuern Grundsteuer berechnen

Der Steuersatz wird auf den Gesamtwert der Immobilie angewendet. Der Wert der Immobilie wird normalerweise alle paar Jahre überprüft, um sicherzustellen, dass er aktuell ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die Grundsteuer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann, daher ist es ratsam, sich vor dem Kauf einer Immobilie über die aktuellen Steuersätze zu informieren.

Um die Grundsteuer zu berechnen, multiplizieren Sie den Einheitswert mit dem Steuermessbetrag. Die genaue Formel und der Steuermessbetrag variieren je nach Art der Immobilie und der Kommune, in der sie sich befindet. Es ist wichtig, die aktuellen Steuersätze und -regelungen Ihrer Kommune zu überprüfen, um eine genaue Berechnung vorzunehmen.

Die Grundsteuer wird aktuell und ab 2025 wie folgt berechnet:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz

Es gibt verschiedene Arten von Grundsteuern, die in Deutschland erhoben werden. Die wichtigsten sind die Grundsteuer A und die Grundsteuer B. Die

  • Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, während die
  • Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke bestimmt ist.

Immobilienkauf: Steuern – Wozu dient die Grundsteuer

Die Grundsteuer dient dazu, die Kosten für die Bereitstellung von Dienstleistungen wie Straßenbau, Müllabfuhr und Schulen zu decken. Im Übrigen beträgt die gesamte Einnahme der Grundsteuer 15.000.000.000,- Euro (15 Milliarden Euro) je Jahr. Demzufolge ist diese Einnahme ein elemetarer monetärer Baustein der jeweiligen Gemeinde.

Quelle der Informationen: BMF – Stand 09 / 2023

Immobilienkauf: Steuern Bewertungsgesetz

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist per ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln (§ 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz (Erklärungs- und Anzeigepflicht).

Immobilienverkauf: Steuern gesetzliche Grundlagen

Gewinne – sofern welche anfallen – aus sog. „privaten Veräußerungsgeschäften“ sind immer steuerpflichtig. Die gesetzliche Regelung finden Sie im Einkommensteuergesetz § 23 EStG.

Immobilienkauf: Steuern Informationsquellen zur Grundsteuer

Berlin: Bodenrichtwert

Grundsteuer berechnen

Grundsteuer: Formulare

Formulare je Bundesland

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Immobilienkauf: Steuern → Grunderwerbsteuer verstehen

Immobilienkauf: Die Grunderwerbsteuer

Unabhängig ob Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück erwerben möchten: Sie müssen hierfür in der Regel Grunderwerbsteuer zahlen. Das Geld fließt in die Kassen der Bundesländer, gleichwohl es per Gesetzgebung des Bundes erhoben wird.

Im Jahr 2006 wurde beschlossen, dass die Länder die Steuersätze der Grunderwerbsteuer selbst erheben dürfen. Genau seit diesem Zeitpunkt sind die Sätze fast ausnahmslos in allen Bundesländern gestiegen.

Immobilienkauf: Steuern – Grunderwerbsteuer:
Ohne Zahlung kein nachweisliches Eigentum

Die Grunderwerbsteuer ist auch deshalb besonders zu beachten, da erst, wenn Sie die Steuer beglichen haben, Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden können. Ihr Notar wird den unterschriebenen und beurkundeten Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt senden.

Durch die Ermittlung der genauen Höhe des Steuersatzes, wird Ihnen das Finanzamt einen entsprechenden Bescheid übersenden. Anschließend haben Sie 1 Monat Zeit, die Steuer zu überweisen. Nach erfolgreicher und fristgerechter Überweisung erhalten Sie vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit welcher Sie sich beim Grundbuchamt als Eigentümer eintragen lassen.

Keine Grunderwerbssteuer muss laut § 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) gezahlt werden, wenn :

    Immobilienkauf: Steuern Grunderwerbsteuer nach Bundesland

    • Baden-Württemberg – 5% 5% 5%
    • Bayern – 3,5% 3.5% 3.5%
    • Berlin – 6% 6% 6%
    • Brandenburg – 6,5% 6,5% 6,5%
    • Bremen – 5% 5% 5%
    • Hamburg – 5,5% 5,5% 5,5%
    • Hessen – 6% 6% 6%
    • Mecklenburg-Vorpommern – 6% 6% 6%
    • Niedersachsen – 5% 5% 5%
    • Nordrhein-Westfalen – 6,5% 6,5% 6,5%
    • Rheinland-Pfalz – 5% 5% 5%
    • Saarland – 6,5% 6,5% 6,5%
    • Sachsen – 5,5% 5,5% 5,5%
    • Sachsen-Anhalt – 5% 5% 5%
    • Schleswig-Holstein – 6,5% 6,5% 6,5%
    • Thüringen – 6,5% 6,5% 6,5%
    Stand: 10/2023

      Immobilienkauf: Steuern Grunderwerbsteuer: Ausnahmen

      Keine Grunderwerbssteuer muss laut § 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) gezahlt werden, wenn :

        „Von der Besteuerung sind ausgenommen:

        1.
        der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert (§ 8) 2 500 Euro nicht übersteigt;
        2.
        der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Schenkungen unter einer Auflage unterliegen der Besteuerung jedoch hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind;
        3.
        der Erwerb eines zum Nachlaß gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses.

        Den Miterben steht der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners ein zum Nachlass gehöriges Grundstück übertragen wird.

        Den Miterben stehen außerdem ihre Ehegatten oder ihre Lebenspartner gleich;
        4.
        der Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers;
        5.
        der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung;
        5a.
        der Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft;
        6.
        der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erloschen ist. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder gleich. Den in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen stehen deren Ehegatten oder deren Lebenspartner gleich;
        7.
        der Erwerb eines zum Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft zur Teilung des Gesamtguts. Den Teilnehmern an der fortgesetzten Gütergemeinschaft stehen ihre Ehegatten oder ihre Lebenspartner gleich;
        8.
        der Rückerwerb eines Grundstücks durch den Treugeber bei Auflösung des Treuhandverhältnisses. Voraussetzung ist, daß für den Rechtsvorgang, durch den der Treuhänder den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks oder das Eigentum an dem Grundstück erlangt hatte, die Steuer entrichtet worden ist. Die Anwendung der Vorschrift des § 16 Abs. 2 bleibt unberührt.“

        Zitat nach § 3 GrEStG  (Quelle)

        Immobilienkauf: Steuern Informationsquellen zur Grunderwerbsteuer

        unbelegt

        unbelegt

        unbelegt

        unbelegt

        Immobilienkauf: Steuern → Höhe der Abgeltungsteuer

        Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer / Spekulationssteuer)

        Die Abgeltungsteuer ist eine Art Quellensteuer, welche auf Kapitalerträge erhoben wird.  Sie wurde 2009 in Deutschland eingeführt und wird aktuell (Stand 04.10.2023) pauschal mit 25 % berechnet.

        Für die Erhebung der Steuer ist die Rechtsgrundlage §32 d Einkommenssteuergesetz (EStG). Die Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge erhoben; sie wird gleich von der Bank einbehalten. Zusätzlich müssen Sie hierzu noch den Solidaritätszuschlag hinzurechnen, sowie die Kirchensteuer (sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind).

        • Abgeltungsteuer 25% 25%
        • Solidaritätszuschlag 5.5% 5.5%
        • Gesamtbelastung 30.5% 30.5%

        Die genaue gesetzliche Regelung zur Höhe der Abgeltungsteuer findet sich in § 43a, Absatz 1 Einkommensteuergesetz.

        Jedoch gibt es 2 Faktoren, die Sie vor dieser Steuererhebung schützen können:

        1. Der Zeitfaktor und
        2. die Frage, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder nicht.

        Wird eine Immobilie, die neu gebaut wird, sofort ab Bauende vom Eigentümer selbst bewohnt, oder mindestens im Verkaufsjahr und 2 Kalenderjahren davor selbst genutzt, entfällt die Abgeltungssteuer.

        Ist dies nicht der Fall, so muss die Immobilie mindestens 10 Jahre in Ihrem Besitz sein, bevor Sie die Immobilie veräußern, damit keine Abgeltungsteuer anfällt. Ausschlaggebend ist hier das Datum der Beurkundung.

        Immobilienkauf: Steuern → Steuerzahlungen auf Mieteinnahmen

        Steuern auf Mieteinnahmen

        Mieteinnahmen sind gem. § 21 Einkommenssteuergesetz „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ und somit einkommensteuerpflichtig.

        Die Höhe der zu versteuernden Mieteinnahmen hängt vom persönlichen Einkommenssteuersatz ab. Es ist möglich, potenzielle Verluste aus der Vermietung mit anderen Einkünften zu verrechnen.

        Mieteinnahmen werden nach Abzug der Kosten als Einkommen behandelt. Wichtig zu wissen ist auch, dass es keinen speziellen Freibetrag für Mieteinnahmen gibt, aber einen allgemeinen Grundfreibetrag, der für alle steuerlichen Einkünfte gilt.

          Im Jahr 2023 liegt der Freibetrag bei 10.908,- Euro. Für Rentner werden in 2023 pauschal 83% als sog. Besteuerungsanteil zugrunde gelegt. Dennoch bleibt der Freibetrag identisch.

          Ein Beispiel für Rentner:  Peter M. bezieht 24.000,- Euro je Jahr Regelaltersrente und hat keine weiteren Einkünfte. Da nur 83% angerechnet werden, ergibt dies 19.920,- Euro. Demzufolge müsste Herr M. die Differenz zwischen dem jährlichen Freibetrag und den 19.920,- Euro mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. In diesem Beispiel sind also nur 9.012,- Euro zu Versteuerung heranzuziehen.

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          Immobilienkauf: Steuern → Steuerbelastung senken

          Kosten steuermindernd absetzen

          Der Kauf einer Wohnimmobilie ist für viele Menschen ein großer Schritt. Neben den Kosten für den Immobilienkauf gibt es auch steuerliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Eine der wichtigsten Überlegungen ist die Möglichkeit, Hypothekenzinsen von der Steuer abzusetzen.

          In Deutschland ist dies beispielsweise möglich, sofern Sie die Immobilie vermieten und nicht selbst bewohnen, was zu erheblichen Steuervorteilen führen kann.

          Darüber hinaus können Sie auch bestimmte Renovierungs- und Instandhaltungskosten von der Steuer absetzen.

           

            • Als Eigentümer können Sie bis zu 20% der Handwerkerkosten von ihrer Steuerschuld abziehen (aber nicht mehr als 1.200 € pro Jahr)
            • Als Vermieter können Sie zusätzlich auch den Erhaltungs- und Herstellungsaufwand abschreiben.

            Es ist wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und sich über die geltenden Steuergesetze zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Abzugsmöglichkeiten nutzen.

            Hilfreiche Tipps folgen in Kürze

            Über die weiteren attraktiven Möglichkeiten, welche steuerlichen Vorteile eine Immobilie als Kapitalanlage bietet, werden wir in einem der folgenden Beiträge in der Kategoerie „Steuern“ (wird in Kürze ergänzt) berichten.

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            Immobilienkauf: Steuern → Steuergesetze kennen!

            Immobilienkauf: Steuerliche Fallstricke vermeiden

            Beim Kauf einer Immobilie gibt es einige steuerliche Fallstricke, die vermieden werden sollten. Ein häufiger Fehler ist es, die steuerlichen Auswirkungen des Immobilienkaufs nicht rechtzeitig zu berücksichtigen.

            Es ist wichtig, sich frühzeitig über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen, um Ihre steuerliche Situation optimal zu gestalten.

            Ein weiterer häufiger Fehler ist es, Ausgaben nicht ordnungsgemäß zu dokumentieren und Belege nicht aufzubewahren. Eine gute Buchführung ist entscheidend, um alle möglichen steuerlichen Abzüge nutzen zu können.

            Auch hier ist darauf zu achten, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und sich über die geltenden Steuergesetze zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Abzugsmöglichkeiten aktiv und zum Vorteil nutzen.

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            Immobilienkauf: Steuern → Steuerberater konsultieren!

            Steuerfachmann für Immobilien heranziehen

            Der Immobilienkauf kann komplexe steuerliche Fragen aufwerfen, die eine professionelle und substanzielle Beratung erfordern.

            Es ist im Regelfall ratsam, einen Steuerberater oder einen spezialisierten Steuerexperten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile nutzen, um kein Geld zu verschwenden.

            Ein erfahrener Steuerfachmann wird Ihnen helfen, Ihre steuerliche Situation zu analysieren, steuerliche Planungsstrategien zu entwickeln und Ihre steuerliche Compliance (Regeltreue) sicherzustellen.

            Machen Sie sich mit dem geltenden Recht vertraut:

            Als Käufer einer Immobilie sollte man die geltenden Gesetze, insbesondere die Steuergesetze gut kennen, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen, unnötige finanzielle Belastungen zu umgehen und ggf. rechtliche Konflikte zu vermeiden. Informieren Sie sich daher zumindest über:

             

            • folgt
            • in
            • Kürze

            Urteil des BGH

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            Immobilienkauf: Steuern → Ein kurzes Fazit

            Immobilienkauf: Steuern – Fazit

            Der Kauf einer Immobilie hat steuerliche Auswirkungen, die nicht vernachlässigt werden sollten. Es ist wichtig, die Grundlagen des Steuerrechts beim Immobilienkauf zu verstehen und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen, um Ihre steuerliche Situation optimal zu gestalten.

            Indem Sie die steuerlichen Aspekte des Immobilienerkaufs richtig berücksichtigen, können Sie – je nach den nutzbaren Möglichkeiten – steuerliche Vorteile unmittelbar wirken lassen und unangenehme Überraschungen vermeiden.

            Marta Balovsiak ✔️ B&S Immobilien Berlin

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