Bei einer Kautionsversicherung geht der Versicherer die Verpflichtung ein, zugunsten des Gläubigers des Versicherungsnehmers Sicherheiten in Form von Bürgschaften oder Garantien zu stellen.
Grundsätzlich werden Ansprüche aufgrund von Schlecht- oder Nichtleistung vertraglicher Verpflichtungen des Versicherungsnehmers durch eine Kautionsversicherung abgesichert.
Insbesondere bei Großaufträgen fordern Auftraggeber oft eine Garantie oder Bürgschaft des Auftragnehmers um sicherzustellen, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen auch nachkommen kann.
Die Kautionsversicherung ist besonders im Baugewerbe üblich und zeichnet sich durch diverse Kriterien aus:
- Im Rahmen einer Kautionsversicherung wird das Bürgschaftsvolumen nicht auf die Kreditlinie bei der Hausbank angerechnet.
- Eine Kautionsversicherung erweitert den Liquiditätsspielraum eines Unternehmens.
- Bei einer Kautionsversicherung werden (je nach Bonität des Versicherungsnehmers) 0-40% an Sicherheiten gefordert. Dies ist ein Vorteil zur Bankbürgschaft, die teilweise höher besichert werden muss.
Die Prämie einer Kautionsversicherung richtet sich nach der Höhe der größten Einzelbürgschaft/ Garantie, der Höhe gesamten Bürgschaften/ Garantien, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), der Höhe der evtl. Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Kautionsversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Kautionsversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
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