Wer einen Anhänger oder einen Wohnwagen sein eigen nennt, wird häufiger mal gebeten, diesen auszuleihen.
Was der Verleiher aber häufig nicht weiß ist, dass bei einer Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger im Regelfall nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen haben.
So entschied es zumindest der BGH in seinem Urteil vom 27.10.2010 (IV ZR 279/08). Dies gilt auch dann, wenn der Anhänger an sich „schuldlos“ an dem Unfall ist.
Das Verschulden des Fahrers wird dem gesamten Gespann zugerechnet. Für den Verleiher ist es daher ratsam, den Anhänger ausreichend zu versichern und mit dem Entleiher einen Haftungsausschluss zu vereinbaren.
Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Das stimmt auch meistens, weil der Auffahrende den Beweis des ersten Anscheins bei einem typischen Geschehensablauf gegen sich hat, dass er entweder ...
Der Kläger fuhr bei Grün in die Kreuzung ein und wollte dort als Linksabbieger in die C-Straße abbiegen. Aus der entgegengesetzten Richtung kam ihm der Beklagte zu 1) mit seinem Fahrzeug ...
Beschaffenheitsvereinbarung oder Wissensmitteilung?
Häufig werden beim Autokauf Standardverträge verwendet. In den Verträgen sind dann auch Erklärungen z.B. zur Laufleistung, zu Unfallschäden oder zur Anzahl der Vorbesitzer enthalten.Bei der ...
Nach dem Motto "Freie Fahrt für freie Bürger" wird die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen gerne überschritten. Schließlich hat man nicht umsonst einiges in einen ...
Fußgängerüberwege werden häufig als Zebrastreifen bezeichnet. Wer mit seinem Fahrrad über einen Zebrastreifen radelt und dabei von einem Auto erfasst wird, wird bei der Geltendmachung von ...
Viele vermeiden es, ihr Auto neben einem geparkten Motorrad abzustellen. Meist aus Angst, dass dieses umfallen und ihr Auto beschädigen könnte und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Was ...
Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Das stimmt auch meistens, weil der Auffahrende den Beweis des ersten Anscheins bei einem typischen Geschehensablauf gegen sich hat, dass er entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst oder falsch reagiert hat.
Auf den in Deutschland zugelassenen Pkw der späteren ...
Der Kläger fuhr bei Grün in die Kreuzung ein und wollte dort als Linksabbieger in die C-Straße abbiegen. Aus der entgegengesetzten Richtung kam ihm der Beklagte zu 1) mit seinem Fahrzeug entgegen und beide Fahrzeuge kollidierten auf der Kreuzungsmitte. Der Beklagte zu 1) überfuhr dabei zu einem Zeitpunkt die
Lichtzeichenanlage, als sie mindestens schon längere Zeit Gelb anzeigte. Das OLG ...
Beschaffenheitsvereinbarung oder Wissensmitteilung?
Häufig werden beim Autokauf Standardverträge verwendet. In den Verträgen sind dann auch Erklärungen z.B. zur Laufleistung, zu Unfallschäden oder zur Anzahl der Vorbesitzer enthalten.Bei der Langlebigkeit der heutigen Fahrzeuge, ist es nicht ungewöhnlich, dass das Fahrzeug vor dem Verkäufer schon mehrere Besitzer hatte.
Der Verkäufer schränkt dann seine Erklärungen zu diesen Fragen häufig mit ...
Nach dem Motto "Freie Fahrt für freie Bürger" wird die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen gerne überschritten. Schließlich hat man nicht umsonst einiges in einen leistungsstarken Motor investiert.
Kommt es allerdings zu einem Unfall, kann man sich nicht mehr auf dieses Motto berufen und wird zur Mithaftung herangezogen, wenn der Unfall bei Einhaltung der ...
Fußgängerüberwege werden häufig als Zebrastreifen bezeichnet. Wer mit seinem Fahrrad über einen Zebrastreifen radelt und dabei von einem Auto erfasst wird, wird bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen schnell merken, dass die offizielle Bezeichnung nicht ohne Grund Fußgängerüberweg lautet.
Das Landgericht Frankenthal wies in seiner Entscheidung vom 09.12.2010 (Az.: 2 S 193/10) ...
Viele vermeiden es, ihr Auto neben einem geparkten Motorrad abzustellen. Meist aus Angst, dass dieses umfallen und ihr Auto beschädigen könnte und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Was ist aber, wenn der Fall tatsächlich eintritt, besteht die Möglichkeit, den Motorradhalter in die Verantwortung zu nehmen?Der (Motorrad-)halter hat zwar für die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges auch ...