Hierbei kann man zwischen verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Gruppenunfallversicherung wählen:
- Die Absicherung sämtlicher Unfälle (Beruf und in der Freizeit, d. h. 24 Stunden-Schutz).
- Die Absicherung von Berufsunfällen (inkl. der Versicherung von Wegeunfällen von und zur Arbeitsstätte.
Des Weiteren können entweder alle Mitarbeiter ohne namentliche Nennung oder nur einzelne, namentlich genannte Mitarbeiter versichert werden. Versicherungen, die eine Gruppenunfallversicherung anbieten, unterscheiden zwischen zwei Gefahrengruppen: Gruppe A (Personen mit kaufmännischer/verwaltender Tätigkeit) & Gruppe B (Personen mit körperlicher/handwerklicher Tätigkeit).
Eine Gruppenunfallversicherung kann auf verschiedene Arten leisten:
- Unfall-Rente: Im Fall einer unfallbedingten Invalidität erhält die versicherte Person lebenslang eine monatliche Rentenzahlung aus der Gruppenunfallversicherung.
- Einmalige Kapitalleistung im Invaliditätsfall: Bei einer unfallbedingten Invalidität erhält die versicherte Person eine Kapitalauszahlung aus der Gruppenunfallversicherung.
- Unfall-Krankenhaustagegeld: Um die zusätzlichen Aufwendungen für einen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zu bezahlen.
- Tagegeld: Eine Art „Lohnfortzahlung“ bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
- Unfall-Hinterbliebenenrente: Bei einem Unfalltod werden zahlt die Gruppenunfallversicherung eine Rente an die Hinterbliebenen.
- Todesfallleistung: Die Gruppenunfallversicherung zahlt eine einmalige Summe an die Hinterbliebenen, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt.
- Mehrleistung im Invaliditätsfall (Progression): Durch die Progression steigt die Versicherungsleistung mit zunehmender Invalidität an (erhöht die zu zahlende Prämie).
Die Prämie einer Gruppenunfallversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme, der Personenanzahl, den gewünschten Zusatzleistungen (sofern vereinbar) und der Gefahrengruppe (A, B).
Gängige Zahlungsweisen der Gruppenunfallversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Gruppenunfallversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
Tipp
Frauen werden zumeist grundsätzlich der „besseren“ Gefahrengruppe A zugeordnet, unabhängig von dem ausgeübten Beruf bzw. von der Art der Tätigkeit.
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