Eine Reiserücktrittsversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen bei Stornierung einer Reise. Hierbei ist unabhängig ob die Reise im In- oder Ausland erfolgt.
Folgende Gründe werden in der Reiserücktrittsversicherung mitversichert:
- schwerer Unfallverletzung oder Erkrankung
- Tod eines Mitreisenden oder von Angehörigen
- Impfunverträglichkeit
- plötzliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses, falls der Versicherte zuvor arbeitssuchend war
- Schwangerschaft (wenn der Reiseantritt daher unmöglich oder unzumutbar wird)
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Einbruch oder Vandalismus
Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt dem Versicherten die Stornokosten, wenn der geplante Urlaub vor der Abreise abgesagt werden muss.
Des Weiteren bieten einige Versicherer der Reiserücktrittsversicherung auch an, evtl. Zusatzbausteine (z. B. Tauchkurs, Skipass, Safari oder Ausflugspakete am Urlaubsort) mitzuversichern.
Da die Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung je nach Versicherer recht unterschiedlich sein können, sollten Interessenten einer Reiserücktrittsversicherung diese genau vergleichen.
Die Höhe der Prämie der Reiserücktrittsversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind: Tarifmodell (Familien-, Gruppen- oder Singletarif), gesamter Reisepreis, evtl. vereinbarter Selbstbehalt und der Zahlweise.
Die Prämie der Reiserücktrittsversicherung kann monatlich, viertel-, halb- oder jährlich gezahlt werden, wobei viele Versicherer auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlweise der Reiserücktrittsversicherung verzichten.
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