Für jeden Versicherungsvertrag besteht eine bestimmte Kündigungsfrist, um diesen zum Ablauf (zum Vertragsende) fristgerecht kündigen zu können. Eine „normale Kündigung“ wird auch als ordentliche Kündigung bezeichnet.
Die Kündigungsfrist von Versicherungen unterscheiden sich und hängen maßgeblich von der Versicherungsart ab, um den Versicherungsvertrag fristgerecht beenden zu können. Geregelt werden die Kündigungsfristen – Verlängerung und Kündigung – von Versicherungen nach § 11 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers ist im VVG nach § 8 geregelt.
Es gibt viele Gründe eine Versicherung zu kündigen, z.B.:
- Sie möchten Ihre Kfz-Versicherung wechseln
- oder Sie haben Ihr Kfz verkauft?
- Oder Sie ziehen mit Ihrem Partner zusammen und Sie möchten nicht unnötig für zwei Hausratversicherungen
- oder zwei Privathaftpflichtversicherungen (Doppelversicherung) bezahlen.
Hierzu bestehen im Übrigen besondere Regelungen nach sog. älteren Rechten zwischen den Versicherern.
» Fragen? Berlin ✆ 030.56 555 940 | Nachricht schreiben
Diese Versicherungen enden automatisch
Hätten Sie es gewusst?
Es gibt sogar Versicherungen, die automatisch enden. Dazu gehört. z.B.:
- die Handyversicherung und
- die (Gegenstandsversicherung).
- Eine Instrumentenversicherung endet mit dem Verkauf und
- eine Gebäudeversicherung endet mit dem Grundbucheintrag.
Mehr finden Sie dazu in meinem Versicherungslexikon unter außerordentliche Kündigung. Es gibt ebenso diverse Versicherungen, die nur einen bestimmten Zeitraum versichern (z.B. eine Veranstaltung), so dass die Versicherung ohne eine ordentliche Kündigung zum vereinbarten Ablauf endet.
Kfz-Haftpflichtversicherung geht automatisch auf den Käufer über
Ach was! Ebenso geht der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung durch den Kfz-Verkauf oder durch den Erwerb über eine Zwangsversteigerung auf den Käufer über. Zu dem letzten Satz wird vermutlich nahezu Jeder die Augenbrauen runzeln.
Da durch die Zulassung mit einer ’neuen‘ elektonischen Versicherungsbestätigung (eVB) die Vorversicherung fristgerecht gekündigt wird, ist diese vertragliche festgelegte Verfahrensweise nahezu nicht bekannt.
Selbst wenn es abweichen sollte, wird ein Versicherer wohl kaum 2 Tage in Rechnung stellen. In der Zwischenzeit haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch im Schadensfall.
Die gesetzliche Grundlage der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das Pflichtversicherungsgesetz (gemäß §1 des PflVG).
Ein interessantes Urteil zu einem vergleichbaren Fall
Versicherungsbestätigung
Versicherungsbestätigung
Kündigung nach Versicherungsfall (Schadensfall)
Im Schadensfall gilt ein Kündigungsrecht auf Augenhöhe (außerordentliche Kündigung). Das bedeutet: Nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch der Versicherer darf den Vertrag außerordentlich beenden. Konkret geregelt ist dieser Part im § 116 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Sachversicherungen (privat und gewerblich – ohne Kfz)
Nahezu alle Sachversicherungen, unabhängig ob privat oder gewerblich, können mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres (spätester Zeitpunkt / nicht Kalenderjahr!) beendet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass man an den jeweiligen Vertrag, z.B. nicht noch 2 Jahre oder mehr gebunden ist (max. darf die Vertragsbindung 3 Jahre betragen – siehe § 11 Versicherungsvertragsgesetz).
Sollte der bestehende Vertrag nicht gekündigt werden können, da z.B. die Frist bereits verstrichen ist, kann der Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit (Ablauftermin im Versicherungsschein) im Folgejahr fristgerecht gekündigt werden. Achten Sie hierbei bitte auch auf die Vertragslaufzeit – max. 3 Jahre – ab Beginn der Versicherung.
Kapitalbildende Versicherungen
Viele kapitalbildende Versicherungen wie die private Rentenversicherung, Riester-Rente, kapitalbildende Lebensversicherung und Weitere sind sogar zum nächsten Monatsersten kündbar. Wer genau überprüfen will, zu welchen Konditionen man aus einem kapitalbildenden Vertrag aussteigen kann, sollte ggf. einen spezialisierten Anwalt (Fachanwalt) zu Rate ziehen.
Eine Ausnahme stellt hierbei die Rürup-Rente dar (gesonderte gesetzliche Regelungen). Sie kann nur beitragfrei gestellt werden. Hinweise: Bei unverheirateten Personen verfällt das gesamte Kapital im Todesfall. Es ist leider nicht möglich das Kapital zu vererben.
Des Weiteren ist bei betrieblichen Versorgungen (Betriebliche Altersvorsorge – bAV) auf vieles zu achten. Insbesondere die steuerliche Betrachtung und vieles mehr. Daher ist es sehr empfehlenswert vor einer Kündigung genau zu überbprüfen inwieweit eine Beendigung des Vertrages den gewünschten Sinn ergibt.
Schnellzugriff
Kündigungsfrist von Versicherungen
Kündigungsfrist von Versicherungen
Bitte klicken Sie jeweils den farblich hinterlegten Bereich an, um direkt an die weiteren Kündigungs-Informationen zu der jeweiligen Versicherung zu gelangen. Bei Bedarf können Sie sich näher in meinem Versicherungslexikon zu der jeweils aufgeführten Versicherung informieren und – sofern angeboten und Ihrerseits erwünscht – direkt online vergleichen und abschließen.
Tipp: Die einzelnen Versicherungsarten sind alphabetisch sortiert.
Kündigungsfrist von Versicherungen
Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Gebäudeversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Hausratversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Insassenunfallversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Kfz-Haftpflichtversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Kfz-Schutzbrief
Kündigungsfrist von Versicherungen
Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Private Unfallversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Privathaftpflichtversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Rechtsschutzversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Teilkaskoversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Vollkaskoversicherung
Gebäudeversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Reguläre Kündigung der Gebäudeversicherung | (ordentliche Kündigung)
Die Kündigungsfrist der Gebäudeversicherung ist grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahres!). Den Ablauf des Versicherungsjahres können Sie aus den aktuellen Unterlagen (Versicherungsschein oder Nachträge zum Versicherungsschein), ggf. in den Antragsunterlagen entnehmen.
Da die Vertragsdauer einer Gebäudeversicherung maximal 3 Jahre (VVG § 11) betragen darf, kann jede Gebäudeversicherung zum ersten Ablauftermin (Ende des 3. Jahres oder zuvor) oder zu jedem Folgetermin (plus 1 Jahr) gekündigt werden.
Beispiel: Der Versicherungsbeginn war der 01.01.2018. Der erstmalige Vertragsablauf ist der 01.01.2021. Der nächstmögliche Termin ist der 01.01.2022 usw. (Stand 17.06.2021)
Kündigung der Gebäudeversicherung nach dem Schadensfall | (außerordentliche Kündigung)
Die Gebäudeversicherung kann grundlegend nach einem Schadensfall gekündigt werden. Hierbei ist unerheblich, ob der Schaden reguliert, also bezahlt- oder ob die Zahlung abgelehnt wurde. Die außerordentliche Kündigung muss der Versicherung in Textform (Brief, Fax oder E-Mail), spätestens einen Monat nach der Auszahlung oder Ablehnung (Zahlungseingang oder Posteingang des Ablehnungsschreibens notieren) zugehen. Auch der Versicherer hat das Recht nach einem Schadensfall zu kündigen.
Kündigen Sie, wird die Kündigung mit Zugang (Posteingang, Faxeingang, E-Mail-Übermittlung) bei der Versicherung wirksam, sofern Sie keinen anderen Zeitpunkt in Ihrem Schreiben angegeben haben. Spätestens kann zum Ende des laufenden Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahr) gekündigt werden.
Bedenken Sie bitte hierbei, dass Besonderheiten für die Wahl des Kündigungsdatums bestehen können, die zu berücksichtigen sind, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Sofern ein Versicherungswechsel angestrebt wird (gleiche Versicherung; anderer Versicherer), sollten diese ineinander übergehen. Insbesondere bei einer Rechtsschutzversicherung ist es sehr zu empfehlen, da dadurch die Wartezeit/en (3 Monate) erlassen werden. Im Allgemeinen ist auch die Uhrzeit, die im Vertrag festgeschrieben steht, zu berücksichtigen (z.B. 12 Uhr oder 0 Uhr)!
Kündigt Ihnen die Versicherung, wird die außerordentliche Kündigung einen Monat nach Zugang (Posteingang) wirksam. Ein Posteingangstempel bzw. eine Notiz auf dem Brief ist zu empfehlen!
Widerspruch zur Erhöhung der Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung | (Dynamik)
Passt die Unfallersicherung die Versicherungssummen und ggf. zusätzlichen Leistungen und damit auch den Beitrag Ihrer Unfallversicherung an (simultaner Prozess), so können Sie dieser Erhöhung fristgerecht, innerhalb von 6 Wochen (besser ein Monat), nach Zugang (Posteingang) der schriftlichen Mitteilung, seitens der Versicherung, widersprechen. In diesem Fall gelten die bisherigen Leistungen unverändert fort.
Tipps zur Gebäudeversicherung
Bitte überprüfen Sie zuvor, ob die Anpassung (Dynamik) eventuell sinnreich ist und tatsächlich einen Nutzen für Ihre Gebäudeversicherung entfaltet. Denn allein durch die fortlaufende Inflation wird die ‚Kaufkraft‘ der vereinbarten Versicherungssumme (Invaliditätsleistung/en) spürbar gemindert.
Gebäudeversicherung
Gebäudeversicherung
Hausratversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Reguläre Kündigung der Hausratversicherung | (ordentliche Kündigung)
Die Kündigungsfrist der Hausratversicherung ist grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahres!). Den Ablauf des Versicherungsjahres können Sie aus den aktuellen Unterlagen (Versicherungsschein oder Nachträge zum Versicherungsschein), ggf. in den Antragsunterlagen entnehmen.
Da die Vertragsdauer einer Hausratversicherung maximal 3 Jahre (VVG § 11) betragen darf, kann jede Hausratversicherung zum ersten Ablauftermin (Ende des 3. Jahres oder zuvor) oder zu jedem Folgetermin (plus 1 Jahr) gekündigt werden.
Beispiel: Der Versicherungsbeginn war der 01.01.2018. Der erstmalige Vertragsablauf ist der 01.01.2021. Der nächstmögliche Termin ist der 01.01.2022 usw. (Stand 17.06.2021)
Kündigung der Hausratversicherung nach dem Schadensfall | (außerordentliche Kündigung)
Die Hausratversicherung kann grundlegend nach einem Schadensfall gekündigt werden. Hierbei ist unerheblich, ob der Schaden reguliert, also bezahlt- oder ob die Zahlung abgelehnt wurde. Die außerordentliche Kündigung muss der Versicherung in Textform (Brief, Fax oder E-Mail), spätestens einen Monat nach der Auszahlung oder Ablehnung (Zahlungseingang oder Posteingang des Ablehnungsschreibens notieren) zugehen. Auch der Versicherer hat das Recht nach einem Schadensfall zu kündigen.
Kündigen Sie, wird die Kündigung mit Zugang (Posteingang, Faxeingang, E-Mail-Übermittlung) bei der Versicherung wirksam, sofern Sie keinen anderen Zeitpunkt in Ihrem Schreiben angegeben haben. Spätestens kann zum Ende des laufenden Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahr) gekündigt werden.
Bedenken Sie bitte hierbei, dass Besonderheiten für die Wahl des Kündigungsdatums bestehen können, die zu berücksichtigen sind, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Sofern ein Versicherungswechsel angestrebt wird (gleiche Versicherung; anderer Versicherer), sollten diese ineinander übergehen. Insbesondere bei einer Rechtsschutzversicherung ist es sehr zu empfehlen, da dadurch die Wartezeit/en (3 Monate) erlassen werden. Im Allgemeinen ist auch die Uhrzeit, die im Vertrag festgeschrieben steht, zu berücksichtigen (z.B. 12 Uhr oder 0 Uhr)!
Kündigt Ihnen die Versicherung, wird die außerordentliche Kündigung einen Monat nach Zugang (Posteingang) wirksam. Ein Posteingangstempel bzw. eine Notiz auf dem Brief ist zu empfehlen!
Widerspruch zur Erhöhung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung | (Dynamik)
Passt die Hausratversicherung die Versicherungssummen und damit auch den Beitrag Ihrer Hausratversicherung an (simultaner Prozess), so können Sie dieser Erhöhung fristgerecht, innerhalb von 6 Wochen (besser ein Monat), nach Zugang (Posteingang) der schriftlichen Mitteilung, widersprechen. In diesem Fall gelten die bisherigen Leistungen unverändert fort.
Tipp zur Hausratversicherung
Bitte überprüfen Sie zuvor, ob die Anpassung eventuell sinnreich ist und tatsächlich einen Nutzen für Ihren Hausrat entfaltet. Denn eine Unterversicherung kann im Schadensfall – je nach Verhältnis – erhebliche Nachteile mit sich bringen. das bedeutet, dass im Schadensfall ein Abzug der Leistung vorgenommen werden kann.
Hausratversicherung
Hausratversicherung
Insassenunfallversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Insassenunfallversicherung
-
Reguläre Kündigung der Hausratversicherung | (ordentliche Kündigung)
Kündigungsfristen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres. Im Regelfall der 31. Dezember.
Voraussetzung ist, dass das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr identisch sind.
-
Tipp: Veränderter Versicherungsablauf | Veränderte Hauptfälligkeit (´Besonderheit´)
Seit einigen Jahren darf der Ablauf des Versicherungsjahres auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember enden. Hierbei redet man von
der sogenannten ´entzerrten Hauptfälligkeit´- Beispiel: Zulassungstag ist der 01.07.2019, Vertragsablauf ist der 30.06.2020. Am besten du regelst dies nach Wunsch bei deinem Vertragsabschluss.
-
Kündigung bei Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht – außerordentliche Kündigung)
Du kannst den Vertrag kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag um X € erhöht. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie dem Versicherer innerhalb eines Monats zugeht (Post, Fax, E-Mail), nachdem du die Beitragserhöhung erhalten hast (Post, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
Tipp: Die Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung) wird natürlich mit einem Kündigungsschreiben auch automatisch gekündigt, sofern nichts anderes mitgeteilt wird und die Kaskoversicherung unter derselben Versicherungsnummer geführt wird.
Insassenunfallversicherung
Insassenunfallversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Kfz-Haftpflichtversicherung
-
Reguläre Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung | (ordentliche Kündigung)
Kündigungsfristen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres. Im Regelfall der 31. Dezember.
Voraussetzung ist, dass das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr identisch sind.
-
Tipp: Veränderter Versicherungsablauf | Veränderte Hauptfälligkeit (´Besonderheit´)
Seit einigen Jahren darf der Ablauf des Versicherungsjahres auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember enden. Hierbei redet man von
der sogenannten ´entzerrten Hauptfälligkeit´- Beispiel: Zulassungstag ist der 01.07.2019, Vertragsablauf ist der 30.06.2020. Am besten du regelst dies nach Wunsch bei deinem Vertragsabschluss.
-
Kündigung bei Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht – außerordentliche Kündigung)
Du kannst den Vertrag kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag um X € erhöht. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie dem Versicherer innerhalb eines Monats zugeht (Post, Fax, E-Mail), nachdem du die Beitragserhöhung erhalten hast (Post, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
Tipp: Die Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung) wird natürlich mit einem Kündigungsschreiben auch automatisch gekündigt, sofern nichts anderes mitgeteilt wird und die Kaskoversicherung unter derselben Versicherungsnummer geführt wird.
Kfz Haftpflichtversicherung
Kfz Haftpflichtversicherung
Kfz-Schutzbrief
Kündigungsfrist von Versicherungen
Kfz-Schutzbrief
-
Reguläre Kündigung eines Kfz-Schutzbriefes | (ordentliche Kündigung)
Kündigungsfristen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres. Im Regelfall der 31. Dezember.
Voraussetzung ist, dass das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr identisch sind.
-
Tipp: Veränderter Versicherungsablauf | Veränderte Hauptfälligkeit (´Besonderheit´)
Seit einigen Jahren darf der Ablauf des Versicherungsjahres auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember enden. Hierbei redet man von
der sogenannten ´entzerrten Hauptfälligkeit´- Beispiel: Zulassungstag ist der 01.07.2019, Vertragsablauf ist der 30.06.2020. Am besten du regelst dies nach Wunsch bei deinem Vertragsabschluss.
-
Kündigung bei Beitragserhöhung
(Sonderkündigungsrecht – außerordentliche Kündigung)
Du kannst den Vertrag kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag um X € erhöht. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie dem Versicherer innerhalb eines Monats zugeht (Post, Fax, E-Mail), nachdem du die Beitragserhöhung erhalten hast (Post, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
Tipp: Die Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung) wird natürlich mit einem Kündigungsschreiben auch automatisch gekündigt, sofern nichts anderes mitgeteilt wird und die Kaskoversicherung unter derselben Versicherungsnummer geführt wird.
Kfz-Schutzbrief
Kfz-Schutzbrief
Private Unfallversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Reguläre Kündigung – private Unfallversicherung | (ordentliche Kündigung)
Die Kündigungsfrist der privaten Unfallversicherung ist grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahres!). Den Ablauf des Versicherungsjahres können Sie aus den aktuellen Unterlagen (Versicherungsschein oder Nachträge zum Versicherungsschein), ggf. in den Antragsunterlagen entnehmen.
Da die Vertragsdauer einer privaten Unfallversicherung maximal 3 Jahre (VVG § 11) betragen darf, kann jede Unfallversicherung zum ersten Ablauftermin (Ende des 3. Jahres oder zuvor) oder zu jedem Folgetermin (plus 1 Jahr) gekündigt werden
Beispiel: Der Versicherungsbeginn war der 01.01.2018. Der erstmalige Vertragsablauf ist der 01.01.2021. Der nächstmögliche Termin ist der 01.01.2022 usw. (Stand 17.06.2021)
Kündigung der Unfallversicherung nach dem Schadensfall | (außerordentliche Kündigung)
Die Unfallversicherung kann grundlegend nach einem Schadensfall gekündigt werden. Hierbei ist unerheblich, ob der Schaden reguliert, also bezahlt- oder ob die Zahlung abgelehnt wurde. Die außerordentliche Kündigung muss der Versicherung in Textform (Brief, Fax oder E-Mail), spätestens einen Monat nach der Auszahlung oder Ablehnung (Zahlungseingang oder Posteingang des Ablehnungsschreibens notieren) zugehen. Auch der Versicherer hat das Recht nach einem Schadensfall zu kündigen.
Kündigen Sie wird die Kündigung mit Zugang (Posteingang, Faxeingang, E-Mail-Übermittlung) bei der Versicherung wirksam, sofern Sie keinen anderen Zeitpunkt in Ihrem Schreiben angegeben haben. Spätestens kann zum Ende des laufenden Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahr) gekündigt werden.
Bedenken Sie bitte hierbei, dass Besonderheiten für die Wahl des Kündigungsdatums bestehen können, die zu berücksichtigen sind, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Sofern ein Versicherungswechsel angestrebt wird (gleiche Versicherung; anderer Versicherer), sollten diese ineinander übergehen. Insbesondere bei einer Rechtsschutzversicherung ist es sehr zu empfehlen, da dadurch die Wartezeit/en (3 Monate) erlassen werden.
Kündigt Ihnen die Versicherung, wird die außerordentliche Kündigung einen Monat nach Zugang (Posteingang) wirksam. Ein Posteingangstempel bzw. eine Notiz auf dem Brief ist zu empfehlen!
Widerspruch zur Erhöhung der Versicherungssumme in der privaten Unfallversicherung | (Dynamik)
Passt die Unfallersicherung die Versicherungssummen und ggf. zusätzlichen Leistungen und damit auch den Beitrag Ihrer Unfallversicherung an (simultaner Prozess), so können Sie dieser Erhöhung fristgerecht, innerhalb von 6 Wochen (besser ein Monat), nach Zugang (Posteingang) der schriftlichen Mitteilung, seitens der Versicherung, widersprechen. In diesem Fall gelten die bisherigen Leistungen unverändert fort.
Tipps zur Unfallversicherung
Bitte überprüfen Sie zuvor, ob die Anpassung (Dynamik) eventuell sinnreich ist und tatsächlich einen Nutzen für Ihre private Unfallversicherung entfaltet. Denn allein durch die fortlaufende Inflation wird die ‚Kaufkraft‘ der vereinbarten Versicherungssumme (Invaliditätsleistung/en) und ggf. weiterer Leistungen spürbar gemindert.
Sollten in der Unfallversicherung mehrere Personen versichert sein (z.B. Mama, Papa, Kind), ist es ebenso möglich nur der Dynamik einer bestimmten versicherten Person des bestehenden Unfallvertrages zu widersprechen. So könnten beispielsweise nur die Leistungen für das Kind erhöht werden und die restlichen versicherten Personen (Mama und Papa) lehnen die Dynamik ab.
Private Unfallversicherung
Private Unfallversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Privathaftpflichtversicherung
-
Reguläre Kündigung der Privathaftpflichtversicherung | (ordentliche Kündigung)
Kündigungsfristen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres. Im Regelfall der 31. Dezember.
Voraussetzung ist, dass das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr identisch sind.
-
Tipp: Veränderter Versicherungsablauf | Veränderte Hauptfälligkeit (´Besonderheit´)
Seit einigen Jahren darf der Ablauf des Versicherungsjahres auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember enden. Hierbei redet man von
der sogenannten ´entzerrten Hauptfälligkeit´- Beispiel: Zulassungstag ist der 01.07.2019, Vertragsablauf ist der 30.06.2020. Am besten du regelst dies nach Wunsch bei deinem Vertragsabschluss.
-
Kündigung bei Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht – außerordentliche Kündigung)
Du kannst den Vertrag kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag um X € erhöht. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie dem Versicherer innerhalb eines Monats zugeht (Post, Fax, E-Mail), nachdem du die Beitragserhöhung erhalten hast (Post, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
Tipp: Die Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung) wird natürlich mit einem Kündigungsschreiben auch automatisch gekündigt, sofern nichts anderes mitgeteilt wird und die Kaskoversicherung unter derselben Versicherungsnummer geführt wird.
Privathaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Rechtsschutzversicherung
-
Reguläre Kündigung der Privathaftpflichtversicherung | (ordentliche Kündigung)
Kündigungsfrist der Kfz-Haftpflichtversicherung ist grundlegend zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres. Im Regelfall der 31. Dezember.
Voraussetzung ist, dass das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr identisch sind.
-
Tipp: Veränderter Versicherungsablauf | Veränderte Hauptfälligkeit (´Besonderheit´)
Seit einigen Jahren darf der Ablauf des Versicherungsjahres auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember enden. Hierbei redet man von
der sogenannten ´entzerrten Hauptfälligkeit´- Beispiel: Zulassungstag ist der 01.07.2019, Vertragsablauf ist der 30.06.2020. Am besten du regelst dies nach Wunsch bei deinem Vertragsabschluss.
-
Kündigung bei Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht – außerordentliche Kündigung)
Du kannst den Vertrag kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag um X € erhöht. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie dem Versicherer innerhalb eines Monats zugeht (Post, Fax, E-Mail), nachdem du die Beitragserhöhung erhalten hast (Post, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
Tipp: Die Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung) wird natürlich mit einem Kündigungsschreiben auch automatisch gekündigt, sofern nichts anderes mitgeteilt wird und die Kaskoversicherung unter derselben Versicherungsnummer geführt wird.
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Vollkaskoversicherung
Kündigungsfrist von Versicherungen
Vollkaskoversicherung
-
Reguläre Kündigung der Privathaftpflichtversicherung | (ordentliche Kündigung)
Kündigungsfristen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres. Im Regelfall der 31. Dezember.
Voraussetzung ist, dass das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr identisch sind.
-
Tipp: Veränderter Versicherungsablauf | Veränderte Hauptfälligkeit (´Besonderheit´)
Seit einigen Jahren darf der Ablauf des Versicherungsjahres auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember enden. Hierbei redet man von
der sogenannten ´entzerrten Hauptfälligkeit´- Beispiel: Zulassungstag ist der 01.07.2019, Vertragsablauf ist der 30.06.2020. Am besten du regelst dies nach Wunsch bei deinem Vertragsabschluss.
-
Kündigung bei Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht – außerordentliche Kündigung)
Du kannst den Vertrag kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag um X € erhöht. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie dem Versicherer innerhalb eines Monats zugeht (Post, Fax, E-Mail), nachdem du die Beitragserhöhung erhalten hast (Post, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
Tipp: Die Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung) wird natürlich mit einem Kündigungsschreiben auch automatisch gekündigt, sofern nichts anderes mitgeteilt wird und die Kaskoversicherung unter derselben Versicherungsnummer geführt wird.
Vollkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung
Im Glossar blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚K‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚K‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚K‚ und » verwandte Themen
Kfz-Verkauf
Kündigung
Kfz-Verkauf
Kündigung
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zu Kündigungsfristen