Die private Unfallversicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Darüber hinaus sind überwiegend der Unfalltod und weitere Leistungen mitversichert.
Bei Unfallfolgen, die nicht dauerhaft sind, zahlt die private Unfallversicherung diverse Zusatzleistungen – je nach Tarif. Ein messbarer Vorteil ist, dass die private Unfallversicherung, gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung – 24 h je Tag und weltweit – ihren Versicherungsschutz entfaltet.
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) leistet hingegen lediglich den jeweiligen Weg zur Arbeit und zurück sowie den Aufenthalt während der Arbeit. Demzufolge ist der überwiegende Teil des Tages gar nicht bzw. nicht ausreichend abgesichert.
Weiterhin ist die Leistung der (GUV) in ihrer Leistungshöhe begrenzt.
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Unfallversicherung: Schnellübersicht
Inhaltsverzeichnis: private Unfallversicherung
» Was ist versichert?
» Wer ist versichert?
» Wo besteht Versicherungsschutz?
» Was ist ein Unfall?
» Was ist nicht versichert?
» Welche Personen sind nicht versicherbar?
» Leistungen der Unfallversicherung (wird gerade überarbeitet)
» In Bearbeitung
» In Bearbeitung
» In Bearbeitung
» In Bearbeitung
» Prämie (Beitrag) und Zahlungsweise
Unfallversicherung: Was ist versichert?
Wer als versicherte Person einen Unfall erleidet, erhält, je nach Außmaß der körperlichen Beeinträchtigung, die vertraglich vereinbarte Leistung. Die Leistungen einer Unfallversicherung sind sehr vielfältig, so dass ich hier nicht jeden Part, der möglich ist, in jedem Detail näher beleuchten kann.
Entscheidend ist, das der Vertrag wirksam ist und sich z.B. nicht in einem Mahnstatus zum Beitrag (Zahlungsweise) befindet, der den Versicherungsschutz infolge grundlegend verwehren würde.
Unfallversicherung: Wer ist versichert?
In jeder privaten Unfallversicherung ist nur die Person versichert, die im Versicherungsschein aufgeführt wird, die sog. versicherte(n) Person(en). Die versicherte Person wird mindestens durch den Vornamen und Familiennamen als auch über das dazugehörige Geburtsdatum festgeschrieben.
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Unfallversicherung: Wo besteht Versicherungsschutz?
- Der Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung besteht weltweit.
- In der privaten Unfallversicherung wird der Versicherungsschutz rund um die Uhr gewährt – also 24/7.
Unfallversicherung: Was ist ein Unfall?
Der Unfall bzw. Unfallbegriff wird wie folgt definiert:
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) auf die versicherte Person, die eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung für den Versicherten zur Folge hat.
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Unfallversicherung: Was ist nicht versichert?
Ausgeschlossen vom Leistungsumfang der privaten Unfallversicherung sind in der Regel folgende Positionen:
- Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese vorwiegend…
- durch den Konsum von Alkohol hervorgerufen werden und der Unfall beim Führen von Kraftfahrzeugen (Motorrad, PkW, LkW etc.) mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1 Promille (Promilleberechnung) eintritt oder…
- auf die Einnahme von sonstigen Rauschmitteln oder Drogen zurückgehen.
Private Unfallversicherung: Bewusstseinsstörung
Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person der privaten Unfallversicherung in ihrer Reaktions- und Aufnahmefähigkeit derart beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der bestimmten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.
- Schnellzugriff auf „Juraforum“: Zivilrecht (§ 105 BGB, Abs. 2
→ Deliktsunfähigkeit § 827 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch)
- Schnellzugriff auf „Juraforum“: Strafrecht (§ 20 StGB – Strafgesetzbuch)
Private Unfallversicherung: Beispiele zur Bewusstseinsstörung
- Die versicherte Person kommt aufgrund von Alkoholkonsum (1,5 Promille) mit seinem Auto von der Straße ab und wird dadurch schwer verletzt. Leider bleibt aufgrund der erheblichen Verletzungen eine dauerhafte körperliche Einschränkung gegeben.
- Eine versicherte Person balanciert unter dem Einfluss von Drogen auf einem Geländer, stürzt ab und verletzt sich währenddessen erheblich am rechten Arm. Der Arm heilt leider nicht aus, so dass leider eine dauerhafte Invalidität bestehen bleibt.
Private Unfallversicherung: Straftaten sind nicht mitversichert
Sollte die versicherte Person einen Unfall erleiden, der durch eine versuchte oder vorsätzlich begangene Straftat entstehen, ist dies ebenso nicht durch die private Unfallversicherung gedeckt.
Private Unfallversicherung: Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
Unfälle, die die versicherte Person unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse erleidet, sind per sé nicht mitversichert.
Wird die versicherte Person auf einer Reise im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen, gilt der Ausschluss zum Versicherungsschutz nicht. Der Versicherungsschutz erlischt jedoch infolge am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält.
Sollte die versicherte Person bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht, verwickelt werden oder sogar aktiv an dem bestehenden Krieg oder Bürgerkrieg teilnehmen, besteht grundlegend kein Versicherungsschutz.
Unfälle, die durch biologische, atomare oder chemische Waffen verursacht werden, sind zudem auch nicht versichert.
Private Unfallversicherung: Wettfahrten mit einem Kraftfahrzeug
Unfälle der versicherten Person, die durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen verursacht werden, sind nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Unter einem Teilnehmer ist folgendes zu verstehen:
- jeder Fahrer,
- Beifahrer oder
- Insasse des Motorfahrzeugs.
Private Unfallversicherung: Was sind Wettfahrten?
Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt und diese absolviert werden.
Eintrag im Glossar
Bergungskosten: private Unfallversicherung
Bergungskosten
Bergungskosten
Unfallversicherung: Welche Personen sind nicht versicherbar?
Diese Frage ist gar nicht so einfach bzw. pauschal zu beantworten, da es zumeist von der Regelung der jeweiligen Versicherung und von der „Tarifgeneration“ abhängig ist. Das bedeutet jede Versicherung setzt ggf. eine andere Maßgabe, so dass es zwischen dem Pflegegrad 2 – 4 festgeschrieben ist.
Häufig ist in älteren Vertragen – vor 2012 – eine etwas bessere Regelung zum Pflegegrad gegeben.
Private Unfallversicherung: Die Grundsatzregelung zu dem Thema
Personen, die pflegebedürftig sind oder während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig werden, sind nicht bzw. nicht mehr versicherbar. Demzufolge erlischt auch der bestehende Versicherungsschutz, obwohl die laufende Beitragszahlung gegeben und kein Verzug der Zahlung besteht.
Sollte der „MDK“ (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) einen Pflegegrad verbindlich festgestellt, also schriftlich bestätigt haben, sollte man dies möglichst umgehend der privaten Unfallversicherug mitteilen.
Private Unfallversicherung: Pflegebedürftigkeit → § 15 SGB XI
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI (§ 15 → Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument, Zweites Kapitel – Leistungsberechtigter Personenkreis (§§ 14 – 19) ) festgelegten Schwere bestehen.
Informationsquelle der Definition: Bundesministerium für Gesundheit
Unfallversicherung: Leistungen
Die Leistung der privaten Unfallversicherung ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), unter dem § 178 geregelt.
Private Unfallversicherung: Fälligkeit der Leistung
Erkennt die private Unfallversicherung den Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers an oder hat sich die Unfallversicherung mit dem Versicherungsnehmer über den Grund und die Höhe geeinigt, wird im Regelfall innerhalb von 14 Tagen gezahlt.
Private Unfallversicherung: Vorschusszahlungen
Wird anhand der eingereichten Unterlagen (Schadenschilderung, ärztliche Einschätzung etc.) die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach festgestellt, kann jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden, zahlt die private Unfallversicherung – auf Wunsch des Versicherungsnehmers – angemessene Vorschüsse.
Was hierzu als angemessenen angesehen darf, ist im Einzelfall zu beurteilen.
Private Unfallversicherung: Leistungsübersicht
Fragen und Antworten
Was ist Krankenhaustagegeld?
Dauer
Das vertraglich vereinbarte Krankenhaustagegeld, z.B. 10,- Euro, wird längstens für 5 Jahre (1.825 Tage), ab dem Tag des Unfalls gezahlt.
Leistungsvoraussetzungen
Die versicherte Person ist infolge eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung.
- Zahlung für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung,
- Ab dem 4. Kalendertag der vollstationären Behandlung häufig in der doppelten Höhe (unser Bsp.: 20,- Euro, ab dem 4. Tag;
- Oft mitversichert: für 3 Tage bei ambulanten Operationen;
- Zusätzlich wird für jeden Kalendertag der Unterbringung einer Begleitperson (Mama, Papa) im Krankenhaus (Rooming-In) bezahlt.
Voraussetzung für das „Rooming-In“ ist, dass das versicherte Kind (versicherte Person) zum Zeitpunkt des Unfalls das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Hinweis: Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen als auch eine Kur gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Was ist eine Invaliditätssumme?
Was ist eine Unfallrente?
Inhalt folgt…
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Was sind Bergungskosten?
Inhalt folgt…
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Was ist eine Todesfallleistung?
Was ist eine Sofortleistung?
Inhalt folgt…
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Was bedeutet kosmetische Operationen?
Was versteht man unter dem Genesungsgeld?
Inhalt folgt…
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Was ist eine Gliedertaxe?
Inhalt folgt…
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Unfallversicherung: Prämie (Beitrag) / Zahlungsweise
Private Unfallversicherung: Prämie (Beitrag)
Die Prämie einer privaten Unfallversicherung richtet sich nach der
- Gefahrengruppe (A ) → kaufmännische Berufe,
- Gefahrengruppe (B) → handwerkliche Berufe,
- des Eintrittsalters,
- der Versicherungssumme (Grundsumme),
- der Höchstleistung (z.B. durch eine Progression oder Mehrleistung im Vertrag),
- zusätzlicher Leistungsbausteine, z.B. einer Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung, Genesungsgeld,
- eventuell anhand der Laufzeit des Versicherungsvertrages (1- max. 3 Jahre) und
- der vereinbarten Zahlungsweise.
Eintrag im Glossar
Genesungsgeld: private Unfallversicherung
Genesungsgeld
Genesungsgeld
Private Unfallversicherung: Zahlungsweise
Grundsätzlich kann der Beitrag der privaten Unfallversicherung wie folgt gezahlt werden:
- monatlich (ZW 1/12),
- vierteljährlich (ZW 1/4),
- halbjährlich (ZW 1/2) oder
- monatlich (ZW 1/12).
Tipp: Die Versicherer verzichten bei jährlicher Zahlungsweise auf einen Ratenzahlungszuschlag. Je nach Zahlungsweise spart man hierzu zwischen 3% und 6% p.a.
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