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Kündigungsfrist von Versicherungen

23 Apr, 2024
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Kündigungsfrist von Versicherungen

Für jeden Versicherungsvertrag besteht eine bestimmte Kündigungsfrist, um diesen zum Ablauf (zum Vertragsende) fristgerecht kündigen zu können. Eine „normale Kündigung“ wird auch als ordentliche Kündigung bezeichnet.

Die Kündigungsfrist von Versicherungen unterscheiden sich und hängen maßgeblich von der Versicherungsart ab, um den Versicherungsvertrag fristgerecht beenden zu können. Geregelt werden die Kündigungsfristen – Verlängerung und Kündigung – von Versicherungen nach § 11 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers ist im VVG nach § 8 geregelt.

Es gibt viele Gründe eine Versicherung zu kündigen, z.B.:

Hierzu bestehen im Übrigen besondere Regelungen nach sog. älteren Rechten zwischen den Versicherern.

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Diese Versicherungen enden automatisch

Hätten Sie es gewusst?

Es gibt sogar Versicherungen, die automatisch enden. Dazu gehört. z.B.:

Mehr finden Sie dazu in meinem Versicherungslexikon unter außerordentliche Kündigung. Es gibt ebenso diverse Versicherungen, die nur einen bestimmten Zeitraum versichern (z.B. eine Veranstaltung), so dass die Versicherung ohne eine ordentliche Kündigung zum vereinbarten Ablauf endet.

Kfz-Haftpflichtversicherung geht automatisch auf den Käufer über

Ach was! Ebenso geht der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung durch den Kfz-Verkauf oder durch den Erwerb über eine Zwangsversteigerung auf den Käufer über. Zu dem letzten Satz wird vermutlich nahezu Jeder die Augenbrauen runzeln.

Da durch die Zulassung mit einer ’neuen‘ elektonischen Versicherungsbestätigung (eVB) die Vorversicherung fristgerecht gekündigt wird, ist diese vertragliche festgelegte Verfahrensweise nahezu nicht bekannt.

Selbst wenn es abweichen sollte, wird ein Versicherer wohl kaum 2 Tage in Rechnung stellen. In der Zwischenzeit haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch im Schadensfall.

Die gesetzliche Grundlage der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das Pflichtversicherungsgesetz (gemäß §1 des PflVG).

Ein interessantes Urteil zu einem vergleichbaren Fall

Versicherungsbestätigung

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Eine Versicherungsbestätigungskarte, die an einen Versicherungsnehmer ausgehändigt wird, kann dazu führen, dass eine Versicherung auch zum vorläufigen Deckungsschutz einer anderen ...
Versicherungsbestätigung

Versicherungsbestätigung

Eine Versicherungsbestätigungskarte, die an einen Versicherungsnehmer ausgehändigt wird, kann dazu führen, dass eine Versicherung auch zum vorläufigen Deckungsschutz einer anderen abgeschlossenen Versicherung verpflichtet ist; OLG Schleswig; Urteil vom 24.5.2007 – Az.: 7 U 64/06.Ein Versicherungsnehmer hatte bei einer Versicherung einen einheitlichen Antrag gestellt. Dieser Antrag umfasste ...

Kündigung nach Versicherungsfall (Schadensfall)

Im Schadensfall gilt ein Kündigungsrecht auf Augenhöhe (außerordentliche Kündigung). Das bedeutet: Nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch der Versicherer darf den Vertrag außerordentlich beenden. Konkret geregelt ist dieser Part im § 116 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Sachversicherungen (privat und gewerblich – ohne Kfz)

Nahezu alle Sachversicherungen, unabhängig ob privat oder gewerblich, können mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres (spätester Zeitpunkt / nicht Kalenderjahr!) beendet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass man an den jeweiligen Vertrag, z.B. nicht noch 2 Jahre oder mehr gebunden ist  (max. darf die Vertragsbindung 3 Jahre betragen – siehe § 11 Versicherungsvertragsgesetz).

Sollte der bestehende Vertrag nicht gekündigt werden können, da z.B. die Frist bereits verstrichen ist, kann der Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit (Ablauftermin im Versicherungsschein) im Folgejahr fristgerecht gekündigt werden. Achten Sie hierbei bitte auch auf die Vertragslaufzeit – max. 3 Jahre – ab Beginn der Versicherung.

Kapitalbildende Versicherungen

Viele kapitalbildende Versicherungen wie die private Rentenversicherung, Riester-Rente, kapitalbildende Lebensversicherung und Weitere sind sogar zum nächsten Monatsersten kündbar. Wer genau überprüfen will, zu welchen Konditionen man aus einem kapitalbildenden Vertrag aussteigen kann, sollte ggf. einen spezialisierten Anwalt (Fachanwalt) zu Rate ziehen.

Eine Ausnahme stellt hierbei die Rürup-Rente dar (gesonderte gesetzliche Regelungen). Sie kann nur beitragfrei gestellt werden. Hinweise: Bei unverheirateten Personen verfällt das gesamte Kapital im Todesfall. Es ist leider nicht möglich das Kapital zu vererben.

Des Weiteren ist bei betrieblichen Versorgungen (Betriebliche AltersvorsorgebAV) auf vieles zu achten. Insbesondere die steuerliche Betrachtung und vieles mehr. Daher ist es sehr empfehlenswert vor einer Kündigung genau zu überbprüfen inwieweit eine Beendigung des Vertrages den gewünschten Sinn ergibt.

Schnellzugriff

Kündigungsfrist von Versicherungen

Kündigungsfrist von Versicherungen

Bitte klicken Sie jeweils den farblich hinterlegten Bereich an, um direkt an die weiteren Kündigungs-Informationen zu der jeweiligen Versicherung zu gelangen. Bei Bedarf können Sie sich näher in meinem Versicherungslexikon zu der jeweils aufgeführten Versicherung informieren und – sofern angeboten und Ihrerseits erwünscht – direkt online vergleichen und abschließen.

Tipp: Die einzelnen Versicherungsarten sind alphabetisch sortiert.

Kündigungsfrist von Versicherungen

Zum Versicherungslexikon-Eintrag:  Gebäudeversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Hausratversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Insassenunfallversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Kfz-Haftpflichtversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Kfz-Schutzbrief

Kündigungsfrist von Versicherungen

Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Private Unfallversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Privathaftpflichtversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Rechtsschutzversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Teilkaskoversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Zum Versicherungslexikon-Eintrag: Vollkaskoversicherung

Gebäudeversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Reguläre Kündigung der Gebäudeversicherung | (ordentliche Kündigung)

Die Kündigungsfrist der Gebäudeversicherung ist grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahres!). Den Ablauf des Versicherungsjahres können Sie aus den aktuellen Unterlagen (Versicherungsschein oder Nachträge zum Versicherungsschein), ggf. in den Antragsunterlagen entnehmen.

Da die Vertragsdauer einer Gebäudeversicherung maximal 3 Jahre (VVG § 11) betragen darf, kann jede Gebäudeversicherung zum ersten Ablauftermin (Ende des 3. Jahres oder zuvor) oder zu jedem Folgetermin (plus 1 Jahr) gekündigt werden.

Beispiel: Der Versicherungsbeginn war der 01.01.2018. Der erstmalige Vertragsablauf ist der 01.01.2021. Der nächstmögliche Termin ist der 01.01.2022 usw. (Stand 17.06.2021)

Kündigung der Gebäudeversicherung nach dem Schadensfall | (außerordentliche Kündigung)

Die Gebäudeversicherung kann grundlegend nach einem Schadensfall gekündigt werden. Hierbei ist unerheblich, ob der Schaden reguliert, also bezahlt- oder ob die Zahlung abgelehnt wurde. Die außerordentliche Kündigung muss der Versicherung in Textform (Brief, Fax oder E-Mail), spätestens einen Monat nach der Auszahlung oder Ablehnung (Zahlungseingang oder Posteingang des Ablehnungsschreibens notieren) zugehen. Auch der Versicherer hat das Recht nach einem Schadensfall zu kündigen.

Kündigen Sie, wird die Kündigung mit Zugang (Posteingang, Faxeingang, E-Mail-Übermittlung) bei der Versicherung wirksam, sofern Sie keinen anderen Zeitpunkt in Ihrem Schreiben angegeben haben. Spätestens kann zum Ende des laufenden Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahr) gekündigt werden.

Bedenken Sie bitte hierbei, dass Besonderheiten für die Wahl des Kündigungsdatums bestehen können, die zu berücksichtigen sind, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Sofern ein Versicherungswechsel angestrebt wird (gleiche Versicherung; anderer Versicherer), sollten diese ineinander übergehen. Insbesondere bei einer Rechtsschutzversicherung ist es sehr zu empfehlen, da dadurch die  Wartezeit/en (3 Monate) erlassen werden. Im Allgemeinen ist auch die Uhrzeit, die im Vertrag festgeschrieben steht, zu berücksichtigen (z.B. 12 Uhr oder 0 Uhr)!

Kündigt Ihnen die Versicherung, wird die außerordentliche Kündigung einen Monat nach Zugang (Posteingang) wirksam. Ein Posteingangstempel bzw. eine Notiz auf dem Brief ist zu empfehlen!

Widerspruch zur Erhöhung der Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung | (Dynamik)

Passt die Unfallersicherung die Versicherungssummen und ggf. zusätzlichen Leistungen und damit auch den Beitrag Ihrer Unfallversicherung an (simultaner Prozess), so können Sie dieser Erhöhung fristgerecht, innerhalb von 6 Wochen (besser ein Monat), nach Zugang (Posteingang) der schriftlichen Mitteilung, seitens der Versicherung, widersprechen. In diesem Fall gelten die bisherigen Leistungen unverändert fort.

Tipps zur Gebäudeversicherung

Bitte überprüfen Sie zuvor, ob die Anpassung (Dynamik) eventuell sinnreich ist und tatsächlich einen Nutzen für Ihre Gebäudeversicherung entfaltet. Denn allein durch die fortlaufende Inflation wird die ‚Kaufkraft‘ der vereinbarten Versicherungssumme (Invaliditätsleistung/en) spürbar gemindert.

Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Schäden und Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Viele Versicherer ...
Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Schäden und Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Viele Versicherer bieten darüber hinaus noch weitere wichtige Leistungen. Als Versicherungsgegenstand einer Gebäudeversicherung bezeichnet man das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen. Eigentümer ...

Hausratversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Reguläre Kündigung der Hausratversicherung | (ordentliche Kündigung)

Die Kündigungsfrist der Hausratversicherung ist grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahres!). Den Ablauf des Versicherungsjahres können Sie aus den aktuellen Unterlagen (Versicherungsschein oder Nachträge zum Versicherungsschein), ggf. in den Antragsunterlagen entnehmen.

Da die Vertragsdauer einer Hausratversicherung maximal 3 Jahre (VVG § 11) betragen darf, kann jede Hausratversicherung zum ersten Ablauftermin (Ende des 3. Jahres oder zuvor) oder zu jedem Folgetermin (plus 1 Jahr) gekündigt werden.

Beispiel: Der Versicherungsbeginn war der 01.01.2018. Der erstmalige Vertragsablauf ist der 01.01.2021. Der nächstmögliche Termin ist der 01.01.2022 usw. (Stand 17.06.2021)

Kündigung der Hausratversicherung nach dem Schadensfall | (außerordentliche Kündigung)

Die Hausratversicherung kann grundlegend nach einem Schadensfall gekündigt werden. Hierbei ist unerheblich, ob der Schaden reguliert, also bezahlt- oder ob die Zahlung abgelehnt wurde. Die außerordentliche Kündigung muss der Versicherung in Textform (Brief, Fax oder E-Mail), spätestens einen Monat nach der Auszahlung oder Ablehnung (Zahlungseingang oder Posteingang des Ablehnungsschreibens notieren) zugehen. Auch der Versicherer hat das Recht nach einem Schadensfall zu kündigen.

Kündigen Sie, wird die Kündigung mit Zugang (Posteingang, Faxeingang, E-Mail-Übermittlung) bei der Versicherung wirksam, sofern Sie keinen anderen Zeitpunkt in Ihrem Schreiben angegeben haben. Spätestens kann zum Ende des laufenden Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahr) gekündigt werden.

Bedenken Sie bitte hierbei, dass Besonderheiten für die Wahl des Kündigungsdatums bestehen können, die zu berücksichtigen sind, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Sofern ein Versicherungswechsel angestrebt wird (gleiche Versicherung; anderer Versicherer), sollten diese ineinander übergehen. Insbesondere bei einer Rechtsschutzversicherung ist es sehr zu empfehlen, da dadurch die  Wartezeit/en (3 Monate) erlassen werden. Im Allgemeinen ist auch die Uhrzeit, die im Vertrag festgeschrieben steht, zu berücksichtigen (z.B. 12 Uhr oder 0 Uhr)!

Kündigt Ihnen die Versicherung, wird die außerordentliche Kündigung einen Monat nach Zugang (Posteingang) wirksam. Ein Posteingangstempel bzw. eine Notiz auf dem Brief ist zu empfehlen!

Widerspruch zur Erhöhung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung | (Dynamik)

Passt die Hausratversicherung die Versicherungssummen und damit auch den Beitrag Ihrer Hausratversicherung an (simultaner Prozess), so können Sie dieser Erhöhung fristgerecht, innerhalb von 6 Wochen (besser ein Monat), nach Zugang (Posteingang) der schriftlichen Mitteilung, widersprechen. In diesem Fall gelten die bisherigen Leistungen unverändert fort.

Tipp zur Hausratversicherung

Bitte überprüfen Sie zuvor, ob die Anpassung eventuell sinnreich ist und tatsächlich einen Nutzen für Ihren Hausrat entfaltet. Denn eine Unterversicherung kann im Schadensfall – je nach Verhältnis – erhebliche Nachteile mit sich bringen. das bedeutet, dass im Schadensfall ein Abzug der Leistung vorgenommen werden kann.

Hausratversicherung

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt die privaten Gegenstände (Hausrat) eines Versicherten gegen folgende Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, ...
Hausratversicherung

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt die privaten Gegenstände (Hausrat) eines Versicherten gegen folgende Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Es ist möglich, den Versicherungsschutz einer Hausratversicherung durch eine Elementarschadenversicherung (Absicherung gegen Naturschäden wie z. B. wie Sturm, Hagel, ...

Insassenunfallversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Insassenunfallversicherung

 

  • Reguläre Kündigung der Hausratversicherung | (ordentliche Kündigung)

Kündigungsfristen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres. Im Regelfall der 31. Dezember.
Voraussetzung ist, dass das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr identisch sind.

 

  • Tipp: Veränderter Versicherungsablauf | Veränderte Hauptfälligkeit (´Besonderheit´)

Seit einigen Jahren darf der Ablauf des Versicherungsjahres auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember enden. Hierbei redet man von
der sogenannten ´entzerrten Hauptfälligkeit´- Beispiel: Zulassungstag ist der 01.07.2019, Vertragsablauf ist der 30.06.2020. Am besten du regelst dies nach Wunsch bei deinem Vertragsabschluss.

 

  • Kündigung bei Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht – außerordentliche Kündigung)

Du kannst den Vertrag kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag um X €  erhöht. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie dem Versicherer innerhalb eines Monats zugeht (Post, Fax, E-Mail), nachdem du die Beitragserhöhung erhalten hast (Post, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.

 

Tipp: Die Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung) wird natürlich mit einem Kündigungsschreiben auch automatisch gekündigt, sofern nichts anderes mitgeteilt wird und die Kaskoversicherung unter derselben Versicherungsnummer geführt wird.

Insassenunfallversicherung

Insassenunfallversicherung

Der versicherte Unfall muss in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Benutzen, Be- und Entladen, Lenken oder Abstellen des versicherten Kfz´s stehen. Die Insassenunfallversicherung zahlt ...
Insassenunfallversicherung

Insassenunfallversicherung

Der versicherte Unfall muss in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Benutzen, Be- und Entladen, Lenken oder Abstellen des versicherten Kfz´s stehen. Die Insassenunfallversicherung zahlt Versicherungsleistungen durch gesundheitliche Beeinträchtigungen oder dauerhafter Invalidität der Kfz-Insassen, z. B. infolge von Unfällen, die im Zusammenhang mit dem versicherten Kraftfahrzeug ...

Kfz-Haftpflichtversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Kfz-Haftpflichtversicherung

 

  • Reguläre Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung | (ordentliche Kündigung)

Kündigungsfristen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres. Im Regelfall der 31. Dezember.
Voraussetzung ist, dass das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr identisch sind.

 

  • Tipp: Veränderter Versicherungsablauf | Veränderte Hauptfälligkeit (´Besonderheit´)

Seit einigen Jahren darf der Ablauf des Versicherungsjahres auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember enden. Hierbei redet man von
der sogenannten ´entzerrten Hauptfälligkeit´- Beispiel: Zulassungstag ist der 01.07.2019, Vertragsablauf ist der 30.06.2020. Am besten du regelst dies nach Wunsch bei deinem Vertragsabschluss.

 

  • Kündigung bei Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht – außerordentliche Kündigung)

Du kannst den Vertrag kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag um X €  erhöht. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie dem Versicherer innerhalb eines Monats zugeht (Post, Fax, E-Mail), nachdem du die Beitragserhöhung erhalten hast (Post, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.

 

Tipp: Die Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung) wird natürlich mit einem Kündigungsschreiben auch automatisch gekündigt, sofern nichts anderes mitgeteilt wird und die Kaskoversicherung unter derselben Versicherungsnummer geführt wird.

Kfz Haftpflichtversicherung

Kfz Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gemäß des Pflichtversicherungsgesetzes; § 1 für alle Halter eines im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs verpflichtend. Sie schützt den Versicherungsnehmer ...
Kfz Haftpflichtversicherung

Kfz Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gemäß des Pflichtversicherungsgesetzes; § 1 für alle Halter eines im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs verpflichtend. Sie schützt den Versicherungsnehmer gegen Ansprüchen Dritter. Folgende Leistungen sind prinzipiell mitversichert: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Des Weiteren prüft die Kfz-Haftpflichtversicherung immer, ob der ...

Kfz-Schutzbrief

Kündigungsfrist von Versicherungen

Kfz-Schutzbrief

 

  • Reguläre Kündigung eines Kfz-Schutzbriefes | (ordentliche Kündigung)

Kündigungsfristen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres. Im Regelfall der 31. Dezember.
Voraussetzung ist, dass das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr identisch sind.

 

  • Tipp: Veränderter Versicherungsablauf | Veränderte Hauptfälligkeit (´Besonderheit´)

Seit einigen Jahren darf der Ablauf des Versicherungsjahres auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember enden. Hierbei redet man von
der sogenannten ´entzerrten Hauptfälligkeit´- Beispiel: Zulassungstag ist der 01.07.2019, Vertragsablauf ist der 30.06.2020. Am besten du regelst dies nach Wunsch bei deinem Vertragsabschluss.

 

  • Kündigung bei Beitragserhöhung
    (Sonderkündigungsrecht – außerordentliche Kündigung)

Du kannst den Vertrag kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag um X €  erhöht. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie dem Versicherer innerhalb eines Monats zugeht (Post, Fax, E-Mail), nachdem du die Beitragserhöhung erhalten hast (Post, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.

 

Tipp: Die Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung) wird natürlich mit einem Kündigungsschreiben auch automatisch gekündigt, sofern nichts anderes mitgeteilt wird und die Kaskoversicherung unter derselben Versicherungsnummer geführt wird.

Kfz-Schutzbrief

Kfz-Schutzbrief

Der Kfz-Schutzbrief - auch Schutzbriefversicherung genannt - erbringt diverse Serviceleistungen und ersetzt die entstehenden Kosten in begrenzter Höhe, z. B. wenn das versicherte Fahrzeug nach ...
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Der Kfz-Schutzbrief - auch Schutzbriefversicherung genannt - erbringt diverse Serviceleistungen und ersetzt die entstehenden Kosten in begrenzter Höhe, z. B. wenn das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne abgeschleppt werden muss. AnzeigeIm Versicherungslexikon blättern»  Vorschau  »  verwandte Themen« vorheriger EintragAlle Begriffe mit 'K'nächster Eintrag »nächster ...

Private Unfallversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Reguläre Kündigung – private Unfallversicherung | (ordentliche Kündigung)

Die Kündigungsfrist der privaten Unfallversicherung ist grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahres!). Den Ablauf des Versicherungsjahres können Sie aus den aktuellen Unterlagen (Versicherungsschein oder Nachträge zum Versicherungsschein), ggf. in den Antragsunterlagen entnehmen.

Da die Vertragsdauer einer privaten Unfallversicherung maximal 3 Jahre (VVG § 11) betragen darf, kann jede Unfallversicherung zum ersten Ablauftermin (Ende des 3. Jahres oder zuvor) oder zu jedem Folgetermin (plus 1 Jahr) gekündigt werden

Beispiel: Der Versicherungsbeginn war der 01.01.2018. Der erstmalige Vertragsablauf ist der 01.01.2021. Der nächstmögliche Termin ist der 01.01.2022 usw. (Stand 17.06.2021)

Kündigung der Unfallversicherung nach dem Schadensfall | (außerordentliche Kündigung)

Die Unfallversicherung kann grundlegend nach einem Schadensfall gekündigt werden. Hierbei ist unerheblich, ob der Schaden reguliert, also bezahlt- oder ob die Zahlung abgelehnt wurde. Die außerordentliche Kündigung muss der Versicherung in Textform (Brief, Fax oder E-Mail), spätestens einen Monat nach der Auszahlung oder Ablehnung (Zahlungseingang oder Posteingang des Ablehnungsschreibens notieren) zugehen. Auch der Versicherer hat das Recht nach einem Schadensfall zu kündigen.

Kündigen Sie wird die Kündigung mit Zugang (Posteingang, Faxeingang, E-Mail-Übermittlung) bei der Versicherung wirksam, sofern Sie keinen anderen Zeitpunkt in Ihrem Schreiben angegeben haben. Spätestens kann zum Ende des laufenden Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahr) gekündigt werden.

Bedenken Sie bitte hierbei, dass Besonderheiten für die Wahl des Kündigungsdatums bestehen können, die zu berücksichtigen sind, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Sofern ein Versicherungswechsel angestrebt wird (gleiche Versicherung; anderer Versicherer), sollten diese ineinander übergehen. Insbesondere bei einer Rechtsschutzversicherung ist es sehr zu empfehlen, da dadurch die  Wartezeit/en (3 Monate) erlassen werden.

Kündigt Ihnen die Versicherung, wird die außerordentliche Kündigung einen Monat nach Zugang (Posteingang) wirksam. Ein Posteingangstempel bzw. eine Notiz auf dem Brief ist zu empfehlen!

Widerspruch zur Erhöhung der Versicherungssumme in der privaten Unfallversicherung | (Dynamik)

Passt die Unfallersicherung die Versicherungssummen und ggf. zusätzlichen Leistungen und damit auch den Beitrag Ihrer Unfallversicherung an (simultaner Prozess), so können Sie dieser Erhöhung fristgerecht, innerhalb von 6 Wochen (besser ein Monat), nach Zugang (Posteingang) der schriftlichen Mitteilung, seitens der Versicherung, widersprechen. In diesem Fall gelten die bisherigen Leistungen unverändert fort.

Tipps zur Unfallversicherung

Bitte überprüfen Sie zuvor, ob die Anpassung (Dynamik) eventuell sinnreich ist und tatsächlich einen Nutzen für Ihre private Unfallversicherung entfaltet. Denn allein durch die fortlaufende Inflation wird die ‚Kaufkraft‘ der vereinbarten Versicherungssumme (Invaliditätsleistung/en) und ggf. weiterer Leistungen spürbar gemindert.

Sollten in der Unfallversicherung mehrere Personen versichert sein (z.B. Mama, Papa, Kind), ist es ebenso möglich nur der Dynamik einer bestimmten versicherten Person des bestehenden Unfallvertrages zu widersprechen. So könnten beispielsweise nur die Leistungen für das Kind erhöht werden und die restlichen versicherten Personen (Mama und Papa) lehnen die Dynamik ab.

Verbauchertipp: Private Unfallversicherung – Dynamik

Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Darüber hinaus sind überwiegend der ...
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Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Darüber hinaus sind überwiegend der Unfalltod und weitere Leistungen mitversichert. Bei Unfallfolgen, die nicht dauerhaft sind, zahlt die private Unfallversicherung diverse Zusatzleistungen - je nach Tarif. Ein messbarer Vorteil ist, dass ...

Privathaftpflichtversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Privathaftpflichtversicherung

 

  • Reguläre Kündigung der Privathaftpflichtversicherung | (ordentliche Kündigung)

Kündigungsfristen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres. Im Regelfall der 31. Dezember.
Voraussetzung ist, dass das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr identisch sind.

 

  • Tipp: Veränderter Versicherungsablauf | Veränderte Hauptfälligkeit (´Besonderheit´)

Seit einigen Jahren darf der Ablauf des Versicherungsjahres auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember enden. Hierbei redet man von
der sogenannten ´entzerrten Hauptfälligkeit´- Beispiel: Zulassungstag ist der 01.07.2019, Vertragsablauf ist der 30.06.2020. Am besten du regelst dies nach Wunsch bei deinem Vertragsabschluss.

 

  • Kündigung bei Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht – außerordentliche Kündigung)

Du kannst den Vertrag kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag um X €  erhöht. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie dem Versicherer innerhalb eines Monats zugeht (Post, Fax, E-Mail), nachdem du die Beitragserhöhung erhalten hast (Post, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.

 

Tipp: Die Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung) wird natürlich mit einem Kündigungsschreiben auch automatisch gekündigt, sofern nichts anderes mitgeteilt wird und die Kaskoversicherung unter derselben Versicherungsnummer geführt wird.

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

» Gesetzliche Grundlagen» Versicherte Leistungen » Versicherte Leistungen der Privathaftpflichtversicherung » Personen- Sach- und Vermögensschädensschäden» Kaution» Wer ist versichert» Single» ...
Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

» Gesetzliche Grundlagen» Versicherte Leistungen » Versicherte Leistungen der Privathaftpflichtversicherung » Personen- Sach- und Vermögensschädensschäden» Kaution» Wer ist versichert» Single» Paare» Familie» Besonderheit» Außnahmen | Einschränkungen» Defintion Arbeitsverhältnis» Pflegebedürftige Kinder» Im Haushalt beschäftigte Personen» Gastkinder | Au-pair» Berufliche- oder dienstliche ...

Rechtsschutzversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

Rechtsschutzversicherung

 

  • Reguläre Kündigung der Privathaftpflichtversicherung | (ordentliche Kündigung)

Kündigungsfrist der Kfz-Haftpflichtversicherung ist grundlegend zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres. Im Regelfall der 31. Dezember.
Voraussetzung ist, dass das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr identisch sind.

 

  • Tipp: Veränderter Versicherungsablauf | Veränderte Hauptfälligkeit (´Besonderheit´)

Seit einigen Jahren darf der Ablauf des Versicherungsjahres auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember enden. Hierbei redet man von
der sogenannten ´entzerrten Hauptfälligkeit´- Beispiel: Zulassungstag ist der 01.07.2019, Vertragsablauf ist der 30.06.2020. Am besten du regelst dies nach Wunsch bei deinem Vertragsabschluss.

 

  • Kündigung bei Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht – außerordentliche Kündigung)

Du kannst den Vertrag kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag um X €  erhöht. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie dem Versicherer innerhalb eines Monats zugeht (Post, Fax, E-Mail), nachdem du die Beitragserhöhung erhalten hast (Post, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.

 

Tipp: Die Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung) wird natürlich mit einem Kündigungsschreiben auch automatisch gekündigt, sofern nichts anderes mitgeteilt wird und die Kaskoversicherung unter derselben Versicherungsnummer geführt wird.

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Vollkaskoversicherung

Kündigungsfrist von Versicherungen

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  • Reguläre Kündigung der Privathaftpflichtversicherung | (ordentliche Kündigung)

Kündigungsfristen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind grundlegend zum Ablauf des Versicherungsjahres. Im Regelfall der 31. Dezember.
Voraussetzung ist, dass das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr identisch sind.

 

  • Tipp: Veränderter Versicherungsablauf | Veränderte Hauptfälligkeit (´Besonderheit´)

Seit einigen Jahren darf der Ablauf des Versicherungsjahres auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember enden. Hierbei redet man von
der sogenannten ´entzerrten Hauptfälligkeit´- Beispiel: Zulassungstag ist der 01.07.2019, Vertragsablauf ist der 30.06.2020. Am besten du regelst dies nach Wunsch bei deinem Vertragsabschluss.

 

  • Kündigung bei Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht – außerordentliche Kündigung)

Du kannst den Vertrag kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag um X €  erhöht. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie dem Versicherer innerhalb eines Monats zugeht (Post, Fax, E-Mail), nachdem du die Beitragserhöhung erhalten hast (Post, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.

 

Tipp: Die Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung) wird natürlich mit einem Kündigungsschreiben auch automatisch gekündigt, sofern nichts anderes mitgeteilt wird und die Kaskoversicherung unter derselben Versicherungsnummer geführt wird.

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Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Schäden und Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Viele Versicherer ...
Progression in der Unfallversicherung

Progression in der Unfallversicherung

Wenn man sich mit dem Thema private Unfallversicherung auseinandersetzt, stößt man unweigerlich auf das Thema Progression. Unter Progression bei der privaten Unfallversicherung versteht man eine ...
Dynamik: Private Unfallversicherung

Dynamik: Private Unfallversicherung

Durch die Dynamik in der privaten Unfallversicherung werden der Betrag und die Leistungen um einen fest vereinbarten Prozentsatz (1% - 5%) erhöht. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis ...
Vortäuschung einer Pflegebedürftigkeit

Vortäuschung einer Pflegebedürftigkeit

Wenn ein Versicherungsnehmer seiner Versicherung gegenüber Pflegebedürftigkeit vortäuscht, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung sowohl der Pflegeversicherung als auch der ...
Umgeknickt, Achillessehne gerissen

Umgeknickt, Achillessehne gerissen

Ein Versicherungsnehmer, der beim Begehen einer Einfahrt umknickt und sich deswegen die Achillessehne reißt, hat keinen Anspruch wegen dieses Ereignisses gegen seinen Unfallversicherer; Urteil ...
Vorschäden müssen angegeben werden

Vorschäden müssen angegeben werden

Bei einem Unfallversicherungsfall sind Vorschäden auch dann zu berücksichtigen, wenn sie aus einem Versicherungsfall während der Versicherungsdauer herrühren und dieser vorherige ...
Recht auf Neubemessung der Unfallfolgen

Recht auf Neubemessung der Unfallfolgen

Grundsätzlich schränkt die Klagefrist eines privat Unfallversicherten gegen seine Unfallversicherung das Recht des Versicherten auf Neubemessung der Unfallfolgen nicht ein; OLG Frankfurt/M. vom ...
Unfallversicherung: Sehnenriss beim Koffer entladen stellt keinen Anspruch für Taxifahrer dar

Unfallversicherung: Sehnenriss beim Koffer entladen stellt keinen Anspruch für Taxifahrer dar

Ein Taxifahrer, der sich Verletzungen bei Ausladen von Fahrgastgepäck zuzieht hat nicht unbedingt Ansprüche auf Leistungen seiner Unfallversicherung; Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom ...
Private Unfallversicherung muss Querschnittslähmung durch Sexunfall zahlen

Private Unfallversicherung muss Querschnittslähmung durch Sexunfall zahlen

Sex kann ein von außen wirkendes Ereignis sein, für dessen Schadensfolgen eine private Unfallversicherung schadensersatzpflichtig sein kann, Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.9.1999 ...
Trotz möglicher Selbstverstümmelung muss private Unfallversicherung zahlen

Trotz möglicher Selbstverstümmelung muss private Unfallversicherung zahlen

Eine private Unfallversicherung hat ihrem Versicherungsnehmer den Schaden zu ersetzen, auch dann, wenn eine Selbstverstümmelung zwar möglich erscheint, jedoch nicht nachgewiesen werden kann, ...
Private Unfallversicherung hat Schadensersatzpflicht gegenüber Skifahrer

Private Unfallversicherung hat Schadensersatzpflicht gegenüber Skifahrer

Die Verletzung eines versicherten Skifahrers durch einen Sturz, obwohl er von einem anderen Skifahrer nicht berührt wurde, kann einen Unfall darstellen und damit eine private Unfallversicherung ...
Ertrinken während des Tauchens ist nicht in privater Unfallversicherung mitversichert

Ertrinken während des Tauchens ist nicht in privater Unfallversicherung mitversichert

Ansprüche von Hinterbliebenen eines privat Unfallversicherten gegen die private Unfallversicherung können bei einem Tod durch Ertrinken entfallen; Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg vom ...
Private Unfallversicherung leistet nicht bei Schlafwandeln

Private Unfallversicherung leistet nicht bei Schlafwandeln

Schlafwandeln führt nicht unbedingt zu Ansprüchen eines Versicherungsnehmer gegen seine private Unfallversicherung; Urteil des Landgericht Bayreuth vom 10.9.2010 – Az.: 23 O 938/09. Ein ...
Arbeitsunfall

Arbeitsunfall

Als Arbeitsunfall bezeichnet man ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper einwirkt und im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit steht. Die Kosten nach einem Arbeitsunfall (z.B. ...
Dynamik

Dynamik

Eine Dynamik wird in Versicherungs- verträgen überwiegend jährlich erhoben, sofern die Dynamik zu dem jeweiligen Produkt vorgesehen und vertraglich vereinbart ist. Das Ziel dieser Vereinbarung ...
Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung ist eine Absicherung auf den Todesfall der versicherten Person (biometrisches Risiko). Bei Risikolebensversicherungen wird eine zuvor fest vereinbarte ...
Hausratversicherung

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt die privaten Gegenstände (Hausrat) eines Versicherten gegen folgende Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Es ist möglich, den Versicherungsschutz einer Hausratversicherung durch eine Elementarschadenversicherung (Absicherung gegen Naturschäden wie z. B. wie Sturm, Hagel, ...
Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Schäden und Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Viele Versicherer bieten darüber hinaus noch weitere wichtige Leistungen. Als Versicherungsgegenstand einer Gebäudeversicherung bezeichnet man das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen. Eigentümer ...
Dynamik: Private Unfallversicherung

Dynamik: Private Unfallversicherung

Durch die Dynamik in der privaten Unfallversicherung werden der Betrag und die Leistungen um einen fest vereinbarten Prozentsatz (1% - 5%) erhöht. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen. Wichtig zu wissen: Nicht jede Leistung wird erhöht.» Wie wird die Dynamik beantragt?» Frist (außerordentliche Kündigung) » Sonderkündigungsrecht» Kündigung per Post   » ...
Progression in der Unfallversicherung

Progression in der Unfallversicherung

Wenn man sich mit dem Thema private Unfallversicherung auseinandersetzt, stößt man unweigerlich auf das Thema Progression. Unter Progression bei der privaten Unfallversicherung versteht man eine Erhöhung der Invaliditätsleistung um einen zuvor fest vereinbarten Progressionssatz (z. B. 300%-500%). Die Vereinbarung einer Progression in der privaten Unfallversicherung bedeutet, dass die ...
Arbeitsunfall

Arbeitsunfall

Als Arbeitsunfall bezeichnet man ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper einwirkt und im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit steht. Die Kosten nach einem Arbeitsunfall (z.B. Arztkosten, Krankenhauskosten) werden von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Der jährliche anfallende Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung wird von dem jeweiligen Arbeitgeber ...
Dynamik

Dynamik

Eine Dynamik wird in Versicherungs- verträgen überwiegend jährlich erhoben, sofern die Dynamik zu dem jeweiligen Produkt vorgesehen und vertraglich vereinbart ist. Das Ziel dieser Vereinbarung liegt darin begründet, dass nicht nur der Beitrag steigt, sondern auch die vereinbarte/n Versicherungs- leistung/en steigt/steigen. Weiterhin kann mit der sukzessiven Dynamik - je nach Höhe der ...
Ertrinken während des Tauchens ist nicht in privater Unfallversicherung mitversichert

Ertrinken während des Tauchens ist nicht in privater Unfallversicherung mitversichert

Ansprüche von Hinterbliebenen eines privat Unfallversicherten gegen die private Unfallversicherung können bei einem Tod durch Ertrinken entfallen; Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg vom 19.5.2011 – Az.: 8 U 1906/10. Ein Mann war privat unfallversichert. Er tauchte und verstarb während des Tauchens. Der Vater des Versicherungsnehmers war sein Erbe und machte wegen des Ertrinkens seines ...
Private Unfallversicherung hat Schadensersatzpflicht gegenüber Skifahrer

Private Unfallversicherung hat Schadensersatzpflicht gegenüber Skifahrer

Die Verletzung eines versicherten Skifahrers durch einen Sturz, obwohl er von einem anderen Skifahrer nicht berührt wurde, kann einen Unfall darstellen und damit eine private Unfallversicherung zum Schadensersatz verpflichten; Urteil des BGH vom 6.7.2011 – Az.: IV ZR 29/09. Ein privat unfallversicherter Skifahrer befand sich auf einer Abfahrtspiste. Ein anderer Skifahrer fuhr mit hohem ...
Private Unfallversicherung leistet nicht bei Schlafwandeln

Private Unfallversicherung leistet nicht bei Schlafwandeln

Schlafwandeln führt nicht unbedingt zu Ansprüchen eines Versicherungsnehmer gegen seine private Unfallversicherung; Urteil des Landgericht Bayreuth vom 10.9.2010 – Az.: 23 O 938/09. Ein Versicherungsnehmer machte gegen seine private Unfallversicherung Ansprüche geltend. Er trug dieser gegenüber vor, er sei schlafgewandelt und habe sich dabei den Kopf an einer Tischkante unglücklich ...
Private Unfallversicherung muss bei allergischer Reaktion zahlen

Private Unfallversicherung muss bei allergischer Reaktion zahlen

Das Essen nusshaltiger Schokolade eines Allergikers kann als Unfall anzusehen sein wegen dem eine private Unfallversicherung schadensersatzpflichtig sein kann; Urteil des Oberlandesgericht München vom 1.3.2012 – 14 U 2523/11. Ein geistig Behinderter im Alter von 15 Jahren aß Schokolade. Der Jugendliche hatte eine Nussallergie. Weiterhin war er über eine private Unfallversicherung ...
Private Unfallversicherung muss Querschnittslähmung durch Sexunfall zahlen

Private Unfallversicherung muss Querschnittslähmung durch Sexunfall zahlen

Sex kann ein von außen wirkendes Ereignis sein, für dessen Schadensfolgen eine private Unfallversicherung schadensersatzpflichtig sein kann, Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.9.1999 – Az.: 4 U 153/98.Eine Frau und Versicherungsnehmerin hatte Sex mit ihrem Partner. Durch einen Aufprall auf das Bettgestell während des Geschlechtsaktes wurde die Frau querschnittsgelähmt. Dies kam ...
Recht auf Neubemessung der Unfallfolgen

Recht auf Neubemessung der Unfallfolgen

Grundsätzlich schränkt die Klagefrist eines privat Unfallversicherten gegen seine Unfallversicherung das Recht des Versicherten auf Neubemessung der Unfallfolgen nicht ein; OLG Frankfurt/M. vom 17.6.2009 – Az. 7 U 218/08. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass bestimmte Fristen bei der Leistungsentscheidung der Unfallversicherung durch den Versicherten zu wahren sind. So musste der ...
Trotz möglicher Selbstverstümmelung muss private Unfallversicherung zahlen

Trotz möglicher Selbstverstümmelung muss private Unfallversicherung zahlen

Eine private Unfallversicherung hat ihrem Versicherungsnehmer den Schaden zu ersetzen, auch dann, wenn eine Selbstverstümmelung zwar möglich erscheint, jedoch nicht nachgewiesen werden kann, Urteil des Oberlandesgericht Schleswig-Holstein vom 23.6.2011 – Az.: 16 U 134/10. Eine Versicherungsnehmerin hatte eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Hierbei waren feste Summen als ...
Umgeknickt, Achillessehne gerissen

Umgeknickt, Achillessehne gerissen

Ein Versicherungsnehmer, der beim Begehen einer Einfahrt umknickt und sich deswegen die Achillessehne reißt, hat keinen Anspruch wegen dieses Ereignisses gegen seinen Unfallversicherer; Urteil des LG Dortmund – Az. 2 O 362/07. Es liege in dem normalen Begehen und darauf folgenden Umknicken bereits kein Unfall vor. Bei einer solchen Alltagshandlung fehlt es an der plötzlichen Einwirkung von ...
Unfallversicherung: Sehnenriss beim Koffer entladen stellt keinen Anspruch für Taxifahrer dar

Unfallversicherung: Sehnenriss beim Koffer entladen stellt keinen Anspruch für Taxifahrer dar

Ein Taxifahrer, der sich Verletzungen bei Ausladen von Fahrgastgepäck zuzieht hat nicht unbedingt Ansprüche auf Leistungen seiner Unfallversicherung; Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 11.2.2011 – Az.: I-20 U 151/10. Ein Taxifahrer fuhr einen Fahrgast während seiner Dienstzeit. Er entlud das Gepäck für den Fahrgast. Beim Entladen des Koffers des Fahrgastes riss dem Taxifahrer eine Sehne ...
Vorschäden müssen angegeben werden

Vorschäden müssen angegeben werden

Bei einem Unfallversicherungsfall sind Vorschäden auch dann zu berücksichtigen, wenn sie aus einem Versicherungsfall während der Versicherungsdauer herrühren und dieser vorherige Versicherungsfall nicht fristgerecht geltend gemacht wurde; BGH vom 8.7.2009. In dieser Entscheidung bezieht sich der Bundesgerichtshof auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, aus denen hervorgeht, dass ein ...
Absturz von Flugzeugen

Absturz von Flugzeugen

Innerhalb der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung ist der Absturz von Flugzeugen oder auch Anprall eines Flugzeuges genannt sowie Teile des Flugzeuges auf eine versicherte Sache mitversichert. Schadenbeispiel Der Pilot einer Cessna verliert durch einen technischen defekt plötzlich die Kontrolle über die Maschine und versucht notzulanden. Die Notlandung missglückt ...
Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Bauherren vor den gesetzlichen Haftpflichtansprüchen aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Laut Gesetz muss jede Baustelle so abgesichert werden, dass weder Sachen noch Personen zu schaden kommen können. Tritt dennoch ein Schadensfall auf, leistet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme (z. ...
Baufinanzierung

Baufinanzierung

Unter einer Baufinanzierung versteht man die Finanzierung der Baukosten von Gebäuden (inkl. der Kosten von Grund und Boden und Baunebenkosten) sowie die Vor- und Zwischenfinanzierung des Baufinanzierungskapitals. Die Baufinanzierung ist zumeist eine Finanzierung durch eigene Mittel (Eigenkapital) und fremde Mittel (Fremdkapital). A) Eigenfinanzierung Eigenfinanzierung bedeutet, dass ...
Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung ist eine Absicherung auf den Todesfall der versicherten Person (biometrisches Risiko). Bei Risikolebensversicherungen wird eine zuvor fest vereinbarte Versicherungssumme definiert, die während der Vertragslaufzeit gleich- bleibend, steigend oder fallend sein kann. Wenn die Versicherte Person während der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung stirbt, ...
Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherten vor finanziellen Risiken, die Rechtsstreitigkeiten oder die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nach sich ziehen können. Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es verschiedene Tarifmodelle, die zumeist einzeln oder auch in Kombination abgeschlossen werden können. Die verschiedenen Tarifmodelle der Rechtsschutzversicherung ...

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D. Winkelmann
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„Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

E. Pasko

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Lieber Herr Böttcher,
ich bedanke mich vielmals für Ihren Einsatz!
Der beste Versicherungsmakler, den ich je kannte.
Professionell, hilfsbereit und vor allem sehr menschlich!
1000000000000 mal zu empfehlen.

T. Machnick

Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.

E. Geretschläger

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Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Haurat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.

M. Behrendt

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Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten.
In diesem Sinne.

S. Kluge

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Professionelle Analyse meiner bisher abgeschlossenen Versicherungen und kompetente Beratung.
Sehr zu empfehlen!

Mirco B.

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Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell. Nur zu empfehlen.

S. Puhlmann

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Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

Nicel

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Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

helm holz

⭐⭐⭐⭐⭐

Mein Mann & ich waren sehr zufrieden mit Hr. Böttcher. Wir möchten Ihn gerne weiterempfehlen, da er sehr zuverlässig ist & uns mit seiner Kompetenz sehr gut beraten hat.
Vielen Dank für alles!!

Kenneth

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Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

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