Der versicherte Unfall muss in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Benutzen, Be- und Entladen, Lenken oder Abstellen des versicherten Kfz´s stehen. Die Insassenunfallversicherung zahlt Versicherungsleistungen durch gesundheitliche Beeinträchtigungen oder dauerhafter Invalidität der Kfz-Insassen, z. B. infolge von Unfällen, die im Zusammenhang mit dem versicherten Kraftfahrzeug stehen.
Die Insassenunfallversicherung zahlt Versicherungsleistungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder dauerhafter Invalidität der Kfz-Insassen, z. B. infolge von Unfällen, die im Zusammenhang mit dem versicherten Kraftfahrzeug stehen.
Zudem muss der Unfall in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Benutzen, Be- und Entladen, Lenken oder Abstellen des versicherten Kfz´s stehen.
Der Versicherer einer Insassenunfallversicherung leistet primär Entschädigungen für Tod und Invalidität. Gegebenenfalls leistet sie zusätzlich für einen Krankenhausaufenthalt (nicht ambulant) und einer Arbeitsunfähigkeit.
Eine Insassenunfallversicherung kann pauschal oder nach Anzahl der Personen/ Plätze abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme regelt dabei die Entschädigungssummen im Leistungsfall.
- Beispiel – Pauschalsytem
Versicherungssumme: 300.000 Euro pauschal, d. h. bei vier Insassen entfallen max. 75.000 Euro auf jeden Insassen im Leistungsfall.
- Beispiel – Platzsystem
Versicherungssumme: 50.000 Euro pro Platz/ Person bedeutet bei fünf Plätzen/ Personen eine gesamte Versicherungssumme i. H. v. 250.000 Euro.
Die Höhe der Prämie der Insassenunfallversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind: die gewünschte Versicherungssumme oder der Anzahl der abgesicherten Plätzen/ Personen, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Insassenunfallversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Insassenunfallversicherung auf den Ratenzahlungs- zuschlag verzichten. Oft wird die Zahlungsweise der Prämie einer Insassenunfallversicherung analog der abgeschlossenen Kfz-Haftpflicht- versicherung erhoben.
Tipps
1 – Grundsätzlich sind alle Insassen (außer dem Fahrer) über die Kfz-Haftpflichtversicherung des genutzten Kfz´s mitversichert. Daher ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung nicht unbedingt notwendig.
Sollte man trotz dieser Tatsache nicht auf einen zusätzlichen Unfallschutz verzichten wollen, leistet eine private Unfallversicherung im Regelfall deutlich umfassender, da diese 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr und unabhängig von dem alltäglichen Handeln Versicherungsschutz gewährt. Weiterhin greifen ggf. Zusatzleistungen in der privaten Unfallversicherung, die nicht in einer Insassenunfallversicheurng vereinbart werden können.
2 – Eine Insassenunfallversicherung ist ein eigenständiger Vertrag, der bei Bedarf unabhängig von der Kfz-Versicherung gekündigt werden muss.
3 – Sollte ein unabwendbares Ereignis geschehen (Bsp. Ein Reifen des Kfz´s platzt, obwohl nachweislich kein Qualitätsmangel an dem Reifen festgestellt werden kann, der zum Schaden führte) tritt nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung für die eventuell zu Schaden gekommenen Insassen des Kfz´s ein.
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