Die internationale Krankenversicherung versichert im Ausland lebende Deutsche und Nicht-Deutsche (gemäß Art. 116 GG) (die in Deutschland leben, z. B. Expatriates, sinngemäß „Austausch-Mitarbeiter“) vor Krankheitsfällen, da die Sozialversicherungssysteme diverser Länder nicht der Grundversorgung der Heimatländer entsprechen.
Eine internationale Krankenversicherung kann am ehesten mit einer privaten Krankenversicherung verglichen werden und teilt sich in die Bereiche:
- stationär,
- ambulant und
- den zahnärztlichen Bereich auf.
Des Weiteren kann ein internationaler Rücktransport in die internationale Krankenversicherung eingeschlossen werden. Beim Abschluss der internationalen Krankenversicherung stimmen der Versicherte und die Versicherungsgesellschaft das gewünschte Leistungsspektrum der einzelnen Bereiche ab.
Die Prämie einer internationalen Krankenversicherung richtet sich nach dem Hauptaufenthaltsort (kann starke Beitragsunterschiede zur Folge haben) der versicherten Person, dem gewünschten Versicherungsschutz, der Höhe der Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der internationalen Krankenversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise der internationalen Krankenversicherung verzichten.
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