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Heilpraktiker und Naturheilverfahren

4. Dezember 2024
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Heilpraktiker und Naturheilverfahren

Viele Menschen interessieren sich für eine Krankenzusatzversicherung im Bereich Heilpraktiker/ Naturheilverfahren. Jedoch gibt es vor Abschluss einer solchen Krankenzusatzversicherung einige Punkte zu beachten. Einige Tarife der Krankenzusatzversicherung leisten zum Beispiel ausschließlich für Behandlungen beim Heilpraktiker oder für bestimmte Behandlungsmethoden, die z. B. im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind. Wenn man mit diesem Tarif einen Arzt für Naturheilverfahren aufsucht, erhält man keine Leistungen aus der Krankenzusatzversicherung.

Des Weiteren gilt zu bedenken, dass es oft Summenbegrenzungen pro Kalender- oder Versicherungsjahr gibt, so dass Versicherte einer Krankenzusatzversicherung nicht unbegrenzt Leistungen in Anspruch nehmen können. Zusätzlich ist es besonders bei längeren Behandlungen ratsam, einen Kostenvoranschlag (Heil- & Kostenplan oder auch Heil- & Behandlungsplan genannt) des Arztes/ Heilpraktikers beim Versicherer der Krankenzusatzversicherung vor Behandlungsbeginn einzureichen, damit man später keine bösen Überraschungen erlebt, wenn der Versicherer nur eingeschränkt oder gar nicht zahlt.

Zudem gibt es Versicherer der Krankenzusatzversicherung, die keine individuelle Risikoprüfung der Versicherten durchführen und daher schnell einen Kunden mit Vorerkrankungen ablehnen oder einen Risikozuschlag erheben. Trotzdem sollte man der Krankenzusatzversicherung seinen Gesundheitszustand nicht verschweigen, denn wenn diese Pflichtverletzung herauskommt, hat der Versicherer das Recht die Krankenzusatzversicherung zu kündigen.

Daher gilt zusammenfassend für sämtliche Krankenzusatzversicherungen, dass sich ein Kunde vorher genau über die Versicherungsbedingungen informieren sollte. Diese Informationen finden sich auf dem Produktinformationsblatt sowie in den allgemeinen- und besonderen Versicherungsbedingungen.

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