Viele Kunden einer privaten Krankenversicherung kennen sich mit den Bedingungen der privaten Krankenversicherung bei kurzen- oder längeren Auslandaufenthalten nicht aus.
Dies ist jedoch ein wichtiger Bestandteil einer privaten Krankenversicherung, da gerade im Ausland die Kosten für Ärzte, Krankenbehandlung oder auch ein Rücktransport ziemlich hoch ausfallen können. In der Regel gilt eine private Krankenversicherung innerhalb Europas unbegrenzt, d. h. solange ein Versicherter der privaten Krankenversicherung seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann er sich für eine Woche innerhalb Europas aufhalten, oder für mehrere Monate.
Dabei ist es unerheblich, ob er privat oder geschäftlich reist. Die private Krankenversicherung kommt für die evtl. anfallenden Kosten auf. Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung kann jedoch auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden. Während des ersten Monats eines temporären Aufenthalts besteht grundsätzlich – ohne besondere Vereinbarung – Versicherungsschutz innerhalb der privaten Krankenversicherung.
Falls dieser Aufenthalt aufgrund des Krankheitszustandes der versicherten Person erweitert werden muss, besteht maximal weitere 2 Monate Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung oder solange, bis die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit angetreten werden kann.
Wenn sich eine versicherte Person voraussichtlich länger als einen Monat im außereuropäischen Ausland aufhält, empfiehlt es sich, dass sie dies der privaten Krankenversicherung anzeigt und den zusätzlichen Versicherungsschutz gesondert beantragt.
Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten dann Versicherungsschutz für 3 oder 6 Monate oder auch bis zu 5 Jahre. Bei einigen privaten Krankenversicherungen kann der „Normaltarif“ auch in einen Auslandskrankentarif umgestellt werden, so dass man diesen Tarif besonders für längere Auslandsaufenthalte nutzen kann.