Für die Berufsgruppe der Piloten gibt es hinsichtlich des Krankentagegeldes und der privaten Krankenversicherung einige wichtige Punkte zu beachten. Viele Piloten wissen gar nicht, dass – sobald Sie das Einkommen für eine private Krankenversicherung & Krankentagegeld – erzielen, nicht jede private Krankenversicherung für sie in Frage kommt.
Das liegt daran, da einige Versicherungsgesellschaften der privaten Krankenversicherung die Berufsgruppe Pilot nicht versichern und somit auch kein Krankentagegeld für Piloten anbieten.
Andere private Krankenversicherungen können zwar von Piloten abgeschlossen werden, jedoch bieten diese Gesellschaften manchmal kein Krankentagegeld an, so dass man in diesem Fall zwei verschiedene Anbieter auswählen musste. Die Weigerung einiger Anbieter der privaten Krankenversicherung/ Krankentagegeld ist darauf zurückzuführen, dass ein Pilot ausschließlich ‚kerngesund‘ fliegen darf, d. h. bei einer leichten Erkältung gilt er schon als fluguntauglich und damit als nicht arbeitsfähig.
Zudem kann es vorkommen, dass andere Versicherungsgesellschaften der privaten Krankenversicherung/ Krankentagegeld aufgrund des Berufes einen Risikozuschlag fordern. Dieser Risikozuschlag kann bis zu 100% des Monatsbeitrags (vor allem beim Krankentagegeld) ausmachen, daher lohnt sich vor Abschluss der privaten Krankenversicherung/ Krankentagegeldes immer ein genauer Vergleich der Beiträge.
Tipp im Tipp
Wenn Sie zwei verschiedene Anbieter für die private Krankenversicherung/ Krankentagegeld nutzen, achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie auch zwei Bescheinigungen (private Krankenversicherung & Krankentagegeld) zur Vorlage beim Arbeitgeber erhalten. Nur dann kann gewährleistet werden, dass der Arbeitgeberbeitrag sowohl für die private Krankenversicherung als auch für das Krankentagegeld übernommen wird.