Ein Fahrradfahrer, der grob verkehrswidrig fährt, kann Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld möglicherweise komplett verlieren; Beschluss des Oberlandesgericht Koblenz vom 28.4.2011 – Az.: 12 U 500/10.
Hintergrund dieser Entscheidung war der Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem Lkw. Der Lkw-Fahrer bog an einer Fußgängerampel nach rechts ab. Es wurde daraufhin für die Fußgänger rot.
Ein Fahrradfahrer kam nun – als die Ampel für ihn und die Fußgänger bereits rot zeigte – auf die Fahrbahn.
Der Lkw-Fahrer fuhr los, setzte also den Abbiegevorgang fort und kollidierte mit dem Radfahrer. Der Radfahrer stürzte und zog sich schwerste Verletzungen dabei zu. Der Radfahrer beziehungsweise seine gesetzliche Unfallversicherung beanspruchten nunmehr von dem Lkw-Fahrer (bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Im Ergebnis zu Unrecht, wie die Richter dieser Entscheidung befanden. Im Ergebnis sei noch nicht einmal ein Mitverschulden des Lkw-Fahrers anzunehmen. Wenn der Fahrradfahrer sich extrem riskant über eine rote Ampel bewege handele er grob verkehrswidrig.
Der Radfahrer hat letztlich verbotenerweise den Gehweg benutzt und bei einer roten Ampel habe er zudem keinerlei Vorsicht walten lassen. Er hätte auch mit dem Anfahren des abbiegenden Lkw rechnen müssen. Der Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch war demnach ausgeschlossen.
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