Private Haftpflichtversicherung: In so einigen Tarifen wird eine sogenannte Forderungsausfalldeckung angeboten. Doch was gilt bei diesem speziellen Zusatz, im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung, zu beachten und welchen Schutz bietet die Forderungsausfalldeckung?
Grundsätzlich ist es so, dass die Forderungsausfalldeckung der privaten Haftpflichtversicherung leistet, wenn der Versicherungsnehmer von einem Dritten geschädigt wird und dieser seiner Schadenersatzverpflichtung (gemäß gesetzlicher oder privatrechtlicher Bestimmungen) nicht nachkommt.
Oft ist es allerdings so, dass die private Haftpflichtversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen entschädigt, diese Voraussetzungen der privaten Haftpflichtversicherung können sein:
- Die Forderung muss mit Hilfe eines rechtskräftigen Urteils, einem vollstreckbaren Vergleich oder vor einem ordentlichen Gericht der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU festgestellt worden sein. Alternativ leistet die private Haftpflichtversicherung auch dann, wenn ein notarielles Schuldanerkenntnis vorliegt.
- Außerdem leistet die private Haftpflichtversicherung auch, wenn die schädigende dritte Person zahlungs- oder leistungsunfähig ist. Dies liegt vor, wenn eine Zwangsvollstreckung erfolg- oder aussichtslos ist, eine aktuelle eidesstattliche Versicherung vorliegt oder ein Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat.
- Die Ansprüche gegen die schadenersatzpflichtige dritte Person müssen an die private Haftpflichtversicherung abgetreten werden.
- Manche Tarife einer privaten Haftpflichtversicherung leisten erst ab einer bestimmten Schadenhöhe (oft ab 2.500 €).
Der Umfang der Forderungsausfalldeckung einer privaten Haftpflichtversicherung besteht grundsätzlich bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Zudem ist die Entschädigungshöhe der privaten Haftpflichtversicherung selbstverständlich auf die vereinbarte Versicherungshöhe begrenzt, unabhängig davon, wie viele Personen geschädigt wurden.
Tipp
Zumeist ist die Forderungsausfalldeckung in höherwertigen Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen, so dass diese zusätzliche- und eher sinnvolle Zusatzleistung in der privaten Haftpflichtversicherung selten wesentlich teurer als ein „Standardtarif“ ist.
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