Kaum wird es sonnig in Deutschland, ist die Grillsaison eröffnet. Was gilt jedoch grundlegend zu beachten, wenn Grillunfälle passieren und wer haftet dann in diesen Fällen? Welche Versicherung kann in Anspruch genommen werden, etwa die private Haftpflichtversicherung?
Da Grillen zumeist ein Freizeitvergnügen ist, kommt z. B. nicht die gesetzliche Unfallversicherung für geschädigte Personen auf, die private Haftpflichtversicherung übernimmt dann Leistungen, sofern eine dritte Person und/oder deren Sachen geschädigt werden.
Damit die geschädigte Person jedoch auch Anspruch auf Schadenersatz durch die private Haftpflichtversicherung hat, ist es besonders wichtig, dass der Verursacher beweisen kann, dass er nicht vorsätzlich oder ggfs. grob fahrlässig gehandelt hat. Die Gesellschaften der privaten Haftpflichtversicherung empfehlen daher:
- keinen Brandbeschleuniger zu verwenden.
- den Grill immer zu beaufsichtigen.
- dass sich Kinder mindestens drei Meter entfernt vom Grill aufhalten.
- immer Löschmittel, wie Feuerlöscher, Löschdecken oder Wasser in unmittelbarer Nähe zu platzieren.
Des Weiteren empfehlen die Versicherungsgesellschaften der privaten Haftpflichtversicherung, dass der Grill sicher & stabil im Windschatten steht, um Funkenflug zu vermeiden.
Wenn es trotzdem zu einem Grillunfall kommt, kann der Geschädigte vom Verursacher Schmerzensgeld und/ oder sogar Verdienstausfall fordern. Die private Haftpflichtversicherung schützt den Verursacher hierbei vor den finanziellen Folgen. Zudem springt die private Haftpflichtversicherung auch ein, wenn aufgrund des Grillunfalls Sachschäden (z. B. bei den Nachbarn) entstehen.
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