Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Firmen vor Vermögensschäden aus eigenmächtigen Handlungen, die von Mitarbeitern oder anderen Vertrauenspersonen der Firma verübt werden. Leider werden jedes Jahr Werte in Millionenhöhe aus Firmen entwendet.
Zu den versicherten Risiken der Vertrauensschadenversicherung gehören:
- Betrug,
- Diebstahl,
- Unterschlagung,
- Sachbeschädigung,
- Sabotage,
- Untreue,
andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Schadenersatz nach sich ziehen.
Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt grundsätzlich sowohl Schäden, die der Firma selbst entstehen als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden. Der Versicherungsschutz einer Vertrauensschadenversicherung gilt weltweit und erlischt für ehemalige Mitarbeiter nach 12 Monaten nach Unternehmensaustritt.
Der Beitrag einer Vertrauensschadenversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: der gewünschten Versicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre)und der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung.
Des Weiteren sind zur konkreten Prämienermittlung der Vertrauensschadenversicherung noch die Unternehmensgröße, die Anzahl der versicherten Personen und die Zahlweise wichtig.
Gängige Zahlungsweisen der Vertrauensschadenversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der Vertrauensschadenversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.
Tipp
In der Vertrauensschadenversicherung bestehen bedingungsgemäß Ausschlüsse, die unter Umständen nicht den gewünschten Nutzen erfüllen. Daher ist es empfehlenswert einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um komplexe Thematiken möglichst zweifelsfrei beurteilen zu können.
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