Hotelkosten sind in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mitversichert. Die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel ohne Nebenkosten (z.B. Verpflegung, Telefon etc.) werden vom Versicherer übernommen,
wenn der Versicherungsnehmer auf Grund eines versicherten Schadens seine Wohnung nicht mehr bewohnen kann – beispielsweise durch einen Brand-, oder Wasserschaden.
Die Hotelkosten werden bis zur Wiederherstellung der normalen Wohn- verhältnisse vom Versicherer übernommen. Hier gilt eine Begrenzung von maximal 100 Tagen. Die Höhe der Entschädigung hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Oft liegt die Höhe der Hotelkosten bei einem Promill von der Versicherungssumme.
Rechenbeispiel
30.000,- Euro Versicherungsumme = 30,- Euro Tagessatz = 1‰ (Promill)
Tipp
Oft ist die Position Hotelkosten in der Hausratversicherung nur pauschal berücksichtigt. Im Schadenfall kann dies – je nach Bedarf – zu deutlichen Zusatzkosten führen, die im schlimmsten Fall nicht tragbar sind. Es ist aus diesem Grund sehr empfehlenswert in dem bestehenden Vertrag zu prüfen, ob die vereinbarte Summe für Hotelkosten ausreichend abgedeckt ist!
Im Regelfall kann man für einen sehr geringen Mehrbetrag den Tagessatz für Hotelkosten angemessen erhöhen, sodass es im Schadenfall kein böses Erwachen gibt.
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