Die Frage nach dem Verschulden oder nach der Haftung stellt sich hier nicht, da keiner die Schuld trägt. Das heißt wenn bspw. ein Haus durch höhere Gewalt zerstört wird, ist es nicht versichert.
Beispiel für höhere Gewalt:
- extreme Stürme (in der Regel mitversichert),
- Steinlawinen (in der Regel mitversichert),
- innere Unruhen (ggfs. mitversichert),
- Krieg (nie versichert – jedoch ist die passive Teilnahme bspw. in einer Berufsunfähigkeitsversicherung mitversichert),
- Naturkatastrophen (in der Regel mitversichert),
- Überschwemmungen (in der Regel mitversichert)
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