Glasversicherung Berlin
Was schützt eine Glasversicherung
Die Glasversicherung schützt gegen Glasschäden durch
Zerbrechen oder gegen Beschädigung der versicherten Sachen.
Nähere Informationen von mir zur
Glasversicherung
Die Glasversicherung schützt den Versicherungsnehmer gegen Glasschäden durch Zerbrechen oder gegen die Beschädigung der versicherten Sachen. Hierbei wird die Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung der versicherten Wohnung oder des versicherten Gebäudes (Versicherungsort) versichert. Auch künstlerisch bearbeitete Glasscheiben sind zumeist eingeschlossen.
Versichert sind alle fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff. Weiterhin kann sich der Versicherungsschutz der Glasversicherung auch auf privat genutzte Nebengebäude, z.B. Gewächshäuser erstrecken. Alle Gebäude dürfen zusammen z.B. nicht mehr als Quadratmeter als die Gesamtfläche betragen. Denn die benannten Nebengebäude sind ohne einen gesonderten Mehrbeitrag mitversichert (Regelfall).
Umfassender Versicherungsschutz
Eine Glasversicherung bietet – wenn man so will – eine sogenannte Allgefahrendeckung. Denn der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Glasschäden, nahezu unabhängig davon wie sie entstanden sind. Demzufolge ist auch das selbst verursachte Mißgeschick mitversichert. Dennoch sind Kanten und Oberflächen, die beschädigt werden (z. B. durch Schrammen, Kratzer, Muschelausbrüche) nicht mitversichert. Der Vorsatz einer Beschädigung ist natürlich bedingungsgemäß ausgeschlossen.
Glasversicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung
Zu einer Hausratversicherung bietet nahezu jeder Versicherer den Einschluß einer Glasversicherung an. In manchen „Paketlösungen“ (z.B. der ARAG SE | Produkt: Recht&Heim) ist die Glasversicherung grundlegend in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das muss jedoch nicht unbedingt bedeuten, dass der Versicherungsschutz durch eine „Paketlösung“ unmittelbar preiswerter wird. Wem also ein ausgewogener Versicherungsschutz wichtig ist, der sollte die persönliche Beratung vorziehen, um alles wunschgemäß aufeinander abzustimmen.
→ Einschluß in die Hausratversicherung → Einschluß in die Gebäudeversicherung
Versicherungssumme der Glasversicherung
Eine Versicherungssumme einer Glasversicherung wird im privaten Bereich analog der Quadratmeter zur Hausratversicherung festgesetzt. Dennoch wird keine konkrete Versicherungssumme wie bei der Hausratversicherung ausgewiesen. Darüber hinaus können einzelne Bausteine angepasst werden, die einem wichtig sind. Zum Beispiel ist die Größe von Terrarien oder Aquarien im Fassungsvermögen begrenzt. Soweit der Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts.
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Glasversicherung – was ist das genau?
Die Glasversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den Folgen von Bruchschäden an vertraglich vereinbarten Gegenständen aus Glas oder Kunststoff.
Schäden, die durch Dritte, z.B. Freunde, Bekannte entstanden sind, trägt deren Privathaftpflichtversicherung.
Hausrat: Glasversicherung
Gebäude- und Mobiliarverglasungen von Wohnungen oder Einfamilienhäusern (zu Gebäude-Glasversicherung).
Hierzu zählen
- Scheiben von Aquarien und Terrarien
- fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben
- Platten und Spiegel aus Glas
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben,
-platten und -spiegel - Scheiben und Platten aus Kunststoff
- Platten aus Glaskeramik
- Glasbausteine und Profilbaugläser
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
Gebäude: Glasversicherung
Versichert sind fertig eingesetzte oder montierte und mit dem Gebäude fest verbundene Außen- und Innenscheiben von Ein- oder Mehrfamilienhäusern sowie von Wohn- und Geschäftshäusern mit mindestens 50% Wohnanteil. (zu Hausrat-Glasversicherung).
Hierzu zählen
- Platten, Scheiben und Spiegel aus Glas
- Scheiben und Platten aus Kunststoff
- Platten aus Glaskeramik
- Glasbausteine und Profilbaugläser
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
Glasversicherung: Unterversicherung
Wird eine Unterversicherung gemäß der Versicherungsbedingungen festgestellt, erbringt die Glasversicherung ausschließlich eine Geldleistung.
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht von der Glasversicherung ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer – z.B. eine Firma – zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Kurzübersicht wichtiger Leistungen
Glasversicherung: Welche Sachen sind versichert?
Die Glasversicherung versichert eingesetzte oder montierte Glasscheiben, Platten und Spiegel aus Glas, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung erfolgt als Sachleistung oder als Geldleistung.
Welche Kosten sind grundlegend versichert?
Eine Glasversicherung ersetzt Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
- um versicherte Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten (Entsorgungskosten).
Welche Kosten sind zusätzlich versicherbar?
Die Glasversicherung bietet darüber hinaus noch weitergehenden Versicherungsschutz, z.B.:
- für zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten);
- müssen Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien auf den versicherten Sachen erneuert werden;
- um Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) zu beseitigen und wiederanzubringen;
- sollen Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, am Mauerwerk oder an Schutz- und Alarmeinrichtungen beseitigt werden.
Glasversicherung: Versicherungsort
Unter dem Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden zu verstehen.
Soweit der Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des festgeschriebenen Versicherungsorts.
Glasversicherung: Entschädigungszahlung in Geld
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können sich darauf einigen, dass die Glasversicherung anstelle einer Sachleistung eine Geldleistung erbringt. Diese muss dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
Hier erbringt die Glasversicherung nur dann eine Geldleistung, soweit eine Sachleistung durch die Glasversicherung zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist.
Tipps zur Glasversicherung Berlin
Weiteres folgt hier in Kürze …
Was ist nicht versichert?
Weitere Informationen zu diesem Thema, finden Sie in den Verbrauchertipps.
Kann man unterversichert sein?
Nähere Informationen zur Unterversicherung beleuchte ich für Sie in den Verbrauchertipps.
Wohnungswechsel?
Was ist zu beachten, wenn man die Wohnung wechselt (Umzug)?
Glasversicherung Berlin
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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