Der Begriff Börse beschreibt in erster Linie einen Handelsplatz auf dem nach festen Regeln und zu bestimmten Zeiten Angebot und Nachfrage nach vertretbaren Gütern aufeinandertreffen.
Vertretbar ist ein Gut dann, wenn es austauschbar und von Güte und Beschaffenheit gleichwertig also nicht individuell ist und sich zudem nach Zahl, Maß, oder Gewicht bestimmen lässt. Zu den vertretbaren Sachen, die sich an der Börse handeln lassen zählen Wertpapiere, Rohstoffe oder Devisen. Aber auch Strom und Verschmutzungsrechte werden über die Börse gehandelt.
Die wohl wichtigste Funktion der Börse ist die Preisbildung (in der Sprache der Börse „Kurs“ genannt), die durch das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage zustande kommt. Dabei ist zu beachten, dass nicht jedermann an einer Börse Geschäfte tätigen darf.
Zur Börse zugelassen sind im Handelsregister eingetragene Kaufleute und Makler, sowie gesetzliche Vertreter juristischer Personen als auch persönlich haftende Gesellschafter von OHG und KG.

Es gibt unterschiedliche Arten von Börsen, die Bezug auf den geschäftlichen Schwerpunkt einer Börse nehmen. Zu nennen sind Wertpapierbörsen, also Börsen an denen Aktien und Anleihen gehandelt werden, oder Börsen, an denen vornehmlich Rohstoffe, Edelmetalle oder Devisen umgesetzt werden.
Börsen lassen sich aber auch nach ihrer Geschäftsart, oder ihrer Organisationsform klassifizieren.
Bedeutsame Börsen (gemessen am Handelsvolumen) befinden sich in New York, Tokio, London und Frankfurt am Main. Weitere deutsche Börsen befinden sich in Hamburg, München, Stuttgart, Berlin, Leipzig, Hannover und Düsseldorf. Börsen in Deutschland unterliegen dem Börsengesetz, das Börsen zur Einhaltung bestimmter Regelungen verpflichtet.
Träger einer Börse waren früher Börsenvereine oder die Industrie- und Handelskammer, heute hingegen sind Börsenträger oftmals private Kapitalgesellschaften, die selbst an der Börse notiert sind.