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Belehrung zwecks Erstbeitrag muss eindeutig verständlich sein

Belehrung zwecks Erstbeitrag muss eindeutig verständlich sein

Eine Belehrung in einem Versicherungsvertrag hinsichtlich der Zahlung des „Erstbeitrages“ muss klar und eindeutig verständlich für den Versicherungsnehmer sein, unklare Regelungen können hier zu Lasten der Versicherung gehen; Urteil des Landgericht Dortmund vom...