Weder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung noch der Eigentümer eines Grundstücks haben grundsätzlich immer für Schäden turnender Kinder zu haften; Urteil des Landgericht Coburg vom 13.1.2012 – Az.: 21 O 609/10. Ein Vater und seine beiden Kinder wollten...