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Achtung bei der Berufsbezeichnung!

26. April 2024
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Achtung bei der Berufsbezeichnung!

Jeder Selbstständige und jede Firma stellt sich vor Betriebsaufnahme die Frage, welche Betriebshaftpflichtversicherung die passende und günstigste wäre. Besonders bei der Betriebshaftpflichtversicherung können die Preis- und  Leistungs- unterschiede sehr gegensätzlich ausfallen.

Vor allem empfiehlt es sich jedoch, genau auf die Berufsbezeichnung und das tatsächliche Risiko zu achten, damit die Betriebshaftpflichtversicherung im Schadensfall auch einspringt.

Wenn z. B. eine gelernte Ärztin eine Praxis für Naturheilverfahren eröffnet, in der sie Heilpraktiker-Leistungen anbietet, könnte man denken, es reiche aus, sich als Heilpraktikerin abzusichern, um das tatsächlich vorhandene Risiko zu versichern.

In der Praxis allerdings, leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker im Schadenfall nur dann, wenn gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet  wird. Jede andere Abrechnungsmethode (z. B. die Abrechnung über die Gebührenordnung der Ärzte) wäre in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert.

Da in diesem Fall allerdings über die Gebührenordnung der Ärzte abgerechnet wird, muss die Betriebshaftpflichtversicherung auch für die Tätigkeit einer Ärztin (Allgemeinmedizin) abgeschlossen werden, damit Versicherungsschutz besteht.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass diverse Informationen (besonders der gelernte & ausgeübte Beruf, sowie eine genaue Tätigkeitsbeschreibung) sehr wichtig sind, damit der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung umfassend, umfangreich und passgenau ausfällt.

Schließlich geht es bei der Betriebshaftpflichtversicherung um die Absicherung des tatsächlichen Risikos und nicht darum, „irgendein Risiko“ zu versichern und eventuell keine Leistungen aus der Betriebshaftpflichtversicherung im Schadenfall zu erhalten.

Tipp im Tipp

Im Übrigen kann ein eingetretener Schaden recht schnell die Existenz bedrohen. Daher ist es umso wichtiger hier ganz genau hinzusehen und im Zweifelsfall die Versicherungsbedingungen zu lesen. Scheuen Sie sich nicht die entstehenden Fragen im Einzelfall zu besprechen und eventuell nicht konkret geregelte Punkte schriftlich im Antrag festzuhalten.

 

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