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Vorfahrtsrecht gilt für die gesamte Fahrbahn

Vorfahrtsrecht gilt für die gesamte Fahrbahn

Die spätere Klägerin befuhr eine innerstädtische zweispurige Straße. Der spätere Beklagte zu1) wollte von einer Grundstückseinfahrt auf diese Straße auffahren. Er übersah dabei allerdings die Klägerin, die sich zu dem Zeitpunkt auf der für sie linken Fahrspur...