Nach dem aktuell geltenden Recht besteht für Girokonten ein Besitzanspruch des darauf befindlichen Geldes von 14 Tagen, ab Beginn einer laufenden Pfändung. Diese vorteilhafte Regelung wird ohne jegliche Übergangsregelung zum 01.01.2012 abgeschafft. Sollte in naher...