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Teilkaskoversicherung muss nicht für Unfall durch Eichhörnchen zahlen

Teilkaskoversicherung muss nicht für Unfall durch Eichhörnchen zahlen

Das Überfahren eines Eichhörnchens stellt nicht unbedingt einen Wildunfall dar; eine Teilkaskoversicherung ist deswegen nicht ersatzpflichtig; Urteil des Landgericht Coburg vom 29.6.2010 – Az.: 23 O 256/09. Ein teilkaskoversicherter Verkehrsteilnehmer war mit seinem...