Eine Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich zur Leistung gegenüber Versicherten bei „medizinischer Notwendigkeit“ der Behandlung verpflichtet, dies gilt auch für Zahnimplantate; LG Stuttgart, Urteil vom 7.11.2005, Az.: 22 O 210/02. In dem vorliegenden Fall ging es...
Wenn ein Patient von einem Zahnarzt eine medizinisch nicht erforderliche Neuversorgung einer 19 Monate zuvor eingebrachten Zahnprothetik verlangt, hat der Arzt darüber aufzuklären, dass es sich um eine „überflüssige Zweitbehandlung“ handelt und dementsprechend keinen...