Vom 01. April 2010 an können sich Verbraucher einmal im Jahr von sogenannten Auskunfteien mitteilen lassen, welche Daten in den vergangenen zwölf Monaten über sie erhoben, erstmalig gespeichert und weitergegeben wurden.
Hierbei muss ihnen auch mitgeteilt werden, woher die Daten stammen und wie sehr sie im Einzelnen ins Gewicht fallen. Darüber hinaus werden auch Anfragen zum sogenannten Scorewert beantwortet.
Dieser Wert soll Banken, Händlern und Dienstleistern helfen die Bonität von Kunden einzuschätzen. Das Scoring-Verfahren ist in der Vergangenheit immer wieder wegen Ungenauigkeit, mangelnder Transparenz und Willkür kritisiert worden. Geregelt ist die Auskunftspflicht im neuen Bundesdatenschutzgesetz. Es schreibt auch vor, dass die Auskünfte einzelfallbezogen, nachvollziehbar und verständlich sein müssen.
Die wohl einflussreichste Auskunftei in Deutschland, die Schutz- gemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, will Anträge telefonisch, in Schufa-Servicestellen und online über die Internetadresse meineschufa.de entgegennehmen.
Die verlangte Datenaufstellung wird dann per Post oder e-Mail mitgeteilt. Wer jedes Jahr eine Auskunft haben möchte, muss den Antrag immer wieder aufs Neue stellen, da es keine Daueraufträge geben wird.
Kostenpflichtig bleibt dagegen eine Bonitätsauskunft der Schufa. Sie wird sogar teurer und kostet ab April 18,50 Euro statt bisher 7,80 Euro. Die Schufa speichert Daten zu Konten, Krediten und Mobilfunkverträgen. Sie geben Aufschluss über das Zahlungsvermögen und die Zuverlässigkeit von Kunden.