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Gesetzliche Krankenversicherung – Voraussetzungen bei der Familienversicherung

4. Dezember 2024
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Gesetzliche Krankenversicherung – Voraussetzungen bei der Familienversicherung

Die Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. In der Familienversicherung versicherbar sind Ehepartner, Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn sie:

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 Sozialgesetzbuch oder nicht freiwillig versichert sind.
  • nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind.
  • nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind und kein Einkommen haben, das regelmäßig 375 EUR pro Monat übersteigt (geringfügig Beschäftigte dürfen maximal 400 EUR p. M. verdienen).

Kinder sind in der Familienversicherung mitversichert solange:

  • sie entweder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • oder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, falls sie nicht erwerbstätig sind
  • oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul-, oder Berufsausbildung befinden, ein freiwilliges soziales oder

ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst leisten. Wenn die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen/ verzögert wird, verlängert sich die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung um den entsprechenden Zeitraum.

  • Kinder sind ebenfalls in der Familienversicherung mitversichert, wenn sie sich als behinderte Menschen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Sozialgesetzbuches) nicht selbst versorgen können und die Behinderung auftrat während sie in der Familienversicherung abgesichert waren.

Ausnahmen der Familienversicherung:

Wenn beide Eheleute nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder ein Ehepartner privat krankenversichert ist, ist die Familienversicherung der Kinder ausgeschlossen, sofern das Einkommen des privat versicherten Elternteils durchschnittlich 4.237,50 EUR pro Monat übersteigt und zudem höher ist, als das Einkommen des Elternteils in der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

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