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Progression in der Unfallversicherung

26. April 2024
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Progression in der Unfallversicherung

Wenn man sich mit dem Thema private Unfallversicherung auseinandersetzt, stößt man unweigerlich auf das Thema Progression. Unter Progression bei der privaten Unfallversicherung versteht man eine Erhöhung der Invaliditätsleistung um einen zuvor fest vereinbarten Progressionssatz (z. B. 300%-500%).

Die Vereinbarung einer Progression in der privaten Unfallversicherung bedeutet, dass die Geld-Leistung im Invaliditätsfall umso höher ansteigt, desto schwerer die Invalidität ist. Allerdings zahlt sich die Progression der privaten Unfallversicherung unter Umständen erst ab einer Invalidität von mindestens 25% aus. Viele Versicherer bieten auch eine private Unfallversicherung an, die ab jedem messbaren Invaliditätsgrad ( ab 1 % ) eine Leistung erbringen..

Zusätzlich zur Progression gilt in der privaten Unfallversicherung die sogenannte Gliedertaxe/ verbesserte Gliedertaxe. Mit Hilfe der Gliedertaxe werden die Invaliditätsfälle in der privaten Unfallversicherung abgerechnet, d.h. dass zum Beispiel der Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit des Arms ab dem Schultergelenk zu einem Invaliditätsgrad von 70% führt.

Des Weiteren wird der Verlust des Gehörs auf einem Ohr mit einem Invaliditätsgrad von 30% in der privaten Unfallversicherung berechnet. Wichtig zu wissen ist, dass viele Progressionsstufen erst ab einem Invaliditätsgrad über 25% greifen, dann jedoch auch noch nicht gleichbleibend linear, sondern progressiv (stufenweise fortschreitend).

Das bedeutet, umso höher der Invaliditätsgrad ausfällt, desto größer ist der Faktor, mit dem die Grundsumme multipliziert wird. Durch dieses Verfahren in der Unfallversicherung steigt die Entschädigungszahlung umso mehr an, je größer der Invaliditätsgrad ist.

Daraus ergibt sich zum Beispiel folgende Übersicht für die verschiedenen Progressions-Stufen der privaten Unfallversicherung: Ein Kunde vereinbart in seiner privaten Unfallversicherung eine Invaliditäts-Grundsumme in Höhe von 100.000 €. Die Höchststufe der Progression (500%) beginnt erst ab 51%.

Invaliditätsgrad ohne Progression Progression 350% Progression 500%
25% 25.000  € 25.000  € 25.000  €
30% 30.000  € 35.000  €

50.000  €

40% 40.000  € 70.000  € 100.000 €
50% 50.000  € 100.000 € 150.000 €
60% 60.000  € 150.000 € 220.000 €
70% 70.000  € 200.000 € 290.000 €
80% 80.000  € 250.000 € 360.000 €
90% 90.000  € 300.000 € 430.000 €
100% 100.000 € 350.000 € 500.000 €

                              
Diese Tabelle dient nur zu Illustrationszwecken, da die Varianten in der privaten Unfallversicherung sehr breit gefächert sind.

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