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Riester-Rente – Beitragshöchstgrenzen

20. April 2024
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Riester-Rente – Beitragshöchstgrenzen

Wenn man eine Riester-Rente abschließt und hierbei eine Dynamik vereinbaren möchte oder einen höheren Beitrag (z.B. durch freiwillige Zuzahlungen) einzahlt, kann es vorkommen, dass einige Versicherer der Riester-Rente dies ablehnen.

 

Der Grund für den Ausschluss der Dynamik oder der Zuzahlung innerhalb einer Riester-Rente kann an den steuerlich abzugsfähigen Höchstbeiträgen liegen. Die Höchstbeiträge sind laut Gesetzgeber 175 EUR pro Monat bzw. 2.100 EUR pro Jahr.

Am Markt kommen Anbieter von Riester-Renten vor, die jegliche Gelder, die die Höchstbeiträge übersteigen, nicht annehmen und zurücküberweisen. Es ist jedoch auch möglich, dass einige Gesellschaften die gewählte Dynamik akzeptieren und auch höhere Beiträge nicht zurückbuchen, sondern diese dem Vertrag der Riester-Rente trotzdem gutschreiben.

Wie auch immer eine Gesellschaft der Riester-Rente dieses Thema für sich entscheidet, obliegt eigenem Ermessen der Gesellschaft. Wenn es einem Kunden einer Riester-Rente daher wichtig ist, auch höhere Beiträge in seine Riester-Rente einzuzahlen, da ihm z. B. der Hartz IV Schutz seines eingezahlten Geldes von Bedeutung ist, sollte er dies vor Vertragsabschluss der Riester-Rente genau prüfen.

Unabhängig von der Höhe der eingezahlten Gelder gelten jedenfalls die gesetzlich vorgeschriebenen steuerlichen Höchstbeiträge, sodass mit der Riester-Rente „ nur“ bis zu 2.100 EUR p. a. geltend gemacht werden können, auch wenn mehr Geld in die Riester-Rente eingezahlt wurde.

 

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