Wenn auch Sie zu den 1,5 Millionen Personen zählen, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben und denen kürzlich staatliche Zulagen zu ihrer Riester-Rente wieder abgezogen wurden, können Sie nun aufatmen.
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Die Bundesregierung hat mit ihrem neuen Gesetzentwurf zur Riester-Rente Rückbuchungen der staatlichen Zulagen einen Riegel vorgeschoben und zugleich die Möglichkeit geschaffen, bislang versäumte Zahlungen des Eigenbeitrages rückwirkend nachzuholen, sodass die Versicherten nun wieder einen vollen Zulagenanspruch zu ihrer Riester-Rente geltend machen können.
Insbesondere jene Versicherungsnehmer der Riester-Rente waren durch die Rückbuchungen der Zulagen betroffen, die bislang keinen Eigenanteil zur Riester-Rente zahlen brauchten. Durch eine Veränderung der Familienverhältnisse, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, oder die Pflege eines Familienangehörigen, wären jene Sparer der Riester-Rente aber verpflichtet gewesen die Veränderung anzuzeigen und den entsprechenden Eigenanteil zur Riester-Rente zu zahlen.
Viele Versicherte der Riester-Rente wussten dies aber nicht, sodass es zu weitreichenden Verunsicherungen und Verwirrungen unter den Sparern der Riester-Rente gekommen ist. Die Gesetzesänderung sieht nun vor, dass die betroffenen Sparer der Riester-Rente ihren Eigenanteil an der Riester-Rente rückwirkend nachzahlen können und so die vollen staatlichen Zulagen zur Riester-Rente wieder erhalten können.
Laut dem Bundesfinanzministerium müssen die Anleger der Riester-Rente lediglich ihre Beiträge in ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihren Anbieter der Riester-Rente darüber informieren, für welche Jahre diese Beiträge bestimmt sind. Alle anderen Modalitäten klärt dann der Anbieter und die Zulagenstelle.
Damit es nicht erneut zu Unstimmigkeiten mit den Zulagen zur Riester-Rente kommt, sind ab dem Jahr 2012 alle Versicherungsnehmer der Riester-Rente verpflichtet einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzuzahlen um die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente gewährt zu bekommen.
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