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Umschuldung eines Dispositionskredites

29. März 2024
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Umschuldung eines Dispositionskredites

Viele Nutzer eines Dispositionskredites fragen sich, ob es sinnvoll ist, eine Dispoumschuldung vorzunehmen. In der Regel kann man sagen, dass die Dispoumschuldung durchaus zweckmäßig ist, besonders wenn sich die Konditionen (der zu zahlende effektive Zinssatz) mittels Dispoumschuldung verbessern und der Nutzer des Dispos den Eindruck hat, nicht von allein aus dem Negativsaldo herauszukommen.

Die Dispoumschuldung funktioniert grundsätzlich folgendermaßen: Der Dispobetrag wird in einen Ratenkredit mit festgelegter Laufzeit umgewandelt, d. h. man nimmt den Ratenkredit mindestens in der Höhe auf, in welcher der Dispositionskredit besteht. Dabei entsteht eine feste monatliche Rate, ein fester Zins (Nettozins) und der Dispo wird reduziert oder sogar ganz gestrichen wenn man dies wünscht.

Zu beachten ist allerdings, dass die Dispoumschuldung dann besonders sinnvoll ist, wenn der Nutzer des Dispos durch die Dispoumschuldung weniger Zinsen zahlt (z. B. 6% effektiv und nicht 12% effektiv wie beim Dispositionskredit) und die Laufzeit nicht zu lange andauert. Falls man z. B. eine Dispoumschuldung in Höhe von 3.000 Euro vornimmt, dieser neue Kredit jedoch fünf Jahre oder sogar länger andauert, spart man auch bei günstigen Zinsen kaum Geld, da der Effektivzins auf die Gesamtlaufzeit berechnet ist.

Des Weiteren gibt es Banken und Kreditinstitute, die bei einer Dispoumschuldung Bearbeitungsgebühren verlangen. Die Bearbeitungs- gebühren einer Dispoumschuldung sind im Effektivzins enthalten, sollten jedoch nicht zu hoch sein (in der Regel 3% des Betrags der Dispoumschuldung).

Falls ein Kunde bereits einen Ratenkredit nutzt und er diesen Kreditbetrag mittels Dispoumschuldung aufstocken möchte, ist darauf zu achten, dass die Bearbeitungsgebühr maximal auf den Betrag aus der Dispoumschuldung und nicht auf den Gesamtkreditbetrag anfällt.

 

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