Bezug nehmend zum ersten Teil „Wohn-Riester – so funktioniert’s“ folgt nun ein weiteres Beispiel im Bereich der Riester-Rente. Zu beachten ist, dass sich der Wohn-Riester immer nur dann aus der „normalen“ Riester-Rente ergibt, wenn er – wie in Teil I bereits beschrieben – zu entsprechenden Zwecken eingesetzt wird.
Daraus folgt, alle Wohn-Riester beginnen als „normale“ Riester-Renten und werden ggf. nur umgewandelt. Mal angenommen, dass ein Kunde 10 Jahre lang Beiträge in eine Riester-Rente einzahlt und sich das angesparte Guthaben seiner Riester-Rente auf insgesamt 20.000 Euro beläuft.
Bisher hatte dieser Kunde das Ziel, eine eigengenutzte Immobilie zu erwerben und seine Riester-Rente in die Finanzierung einzubinden. Nun allerdings erbt dieser Kunde eine Eigentumswohnung und möchte diese lieber renovieren anstelle eine andere Immobilie mit Hilfe der Riester-Rente käuflich zu erwerben.
Unser Kunde möchte für die Renovierung lieber das Geld aus seiner Riester-Rente verwenden als einen Kredit bei seiner Hausbank aufzunehmen oder als andere Sparanlagen aufzulösen. Der aktuelle Stand des Guthabens der Riester-Rente beträgt 20.000 Euro beträgt, diese teilen sich wie folgt auf:
- Guthaben Riester-Rente: (eingezahlte Beiträge + Zinsen)Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 20.000 Euro
- abzüglich Zulagen:Â Â Â Â Â Â Â Â 1.540 Euro
- abzüglich Steuervorteil:Â Â Â 5.000 Euro
- Ergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 13.460 Euro
Da das Guthaben der Riester-Rente förderunschädlich nur für den Bau/Kauf einer selbst genutzten Immobilie oder für Genossenschaftsanteile verwendet werden kann, darf unser Kunde das Kapital der Riester-Rente (13.460 Euro) zwar für die Renovierung der Wohnung nutzen, jedoch muss er dann den Steuervorteil (5.000 Euro) zurückzahlen. Dabei gilt noch zu beachten, dass der Kunde die Riester-Rente während der Sparphase steuerlich geltend gemacht hat, somit müssen diese Zinsen bei Entnahme aus der Riester-Rente noch versteuert werden.
Teil 1 Wohn-Riester – so funktioniert´s – Teil 1 von 3Â
Teil 3 Wohn-Riester – so funktioniert´s – Teil 3 von 3
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