Auch in Fällen einer vorweggenommen Erbfolge muss eine Rechtschutz- versicherung die deswegen anfallenden Kosten tragen; Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.9.2007; AZ: 12 U 27/07.
Es handelt sich gerade nicht um einen Fall nach dem Tod.
Der Risikoausschluss einer Rechtschutzversicherung (nach § 4 Abs. 1 i ARB 75) für die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen… des Erbrechts gilt gerade nicht für die Übertragung von Vermögen (eines künftigen Erblassers) zu Lebzeiten.
Die vorweggenommene Erbfolge besteht zu Lebzeiten; sie ist damit ein Rechtsgeschäft unter Lebenden.