Kein Anspruch zum 01.
Ein in der gesetzlichen Pflegeversicherung Versicherter hat grundsätzlich gegen die gesetzliche Pflegeversicherung keinen Anspruch auf Schadensersatz, der daraus resultiert, dass dem Versicherten zu- stehende Zahlungen für einen Monat nicht schon am 01. eines Monats...