In öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein Versicherungsnehmer eines so genannten „Handyschutzbriefes*“ sich grundlegend in körperlichem Kontakt zum Mobiltelefon befinden, um Ansprüche gegen seine Versicherung ableiten zu können; Urteil des Landgericht Berlin vom...
Ein Versicherungsnehmer einer Handyversicherung kann Ansprüche bei Diebstahl aus einer Umkleidekabine verlieren; Urteil des Amtsgericht Wiesbaden vom 10.5.2011 – Az.: 93 C 193/11. Ein Handybesitzer hatte eine spezielle Handyversicherung abgeschlossen. Danach war das...