Seite wählen
Handyschutzbrief haftet nur bei umsichtigen Verhalten

Handyschutzbrief haftet nur bei umsichtigen Verhalten

In öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein Versicherungsnehmer eines so genannten „Handyschutzbriefes*“ sich grundlegend in körperlichem Kontakt zum Mobiltelefon befinden, um Ansprüche gegen seine Versicherung ableiten zu können; Urteil des Landgericht Berlin vom...
Handyversicherung haftet nicht für Diebstahl aus Umkleidekabine

Handyversicherung haftet nicht für Diebstahl aus Umkleidekabine

Ein Versicherungsnehmer einer Handyversicherung kann Ansprüche bei Diebstahl aus einer Umkleidekabine verlieren; Urteil des Amtsgericht Wiesbaden vom 10.5.2011 – Az.: 93 C 193/11. Ein Handybesitzer hatte eine spezielle Handyversicherung abgeschlossen. Danach war das...