Bei vielen kapitalbildenden Versicherungen wird bei Vertragsabschluss eine Dynamik angeboten, d. h. die zu zahlende Prämie steigt z.B. um einen festen Prozentsatz (z.B. 5%) an, wodurch sich die Versicherungsleistungen des Kunden ebenfalls erhöhen.
Es ist allerdings auch möglich, dass die Dynamik im Nachhinein vereinbart wird, wenn der Vertrag bereits besteht. In beiden Varianten zur Dynamik gilt jedoch einiges zu bedenken:
Wenn die Dynamik nach Vertragsabschluss vereinbart wird, hat man als Kunde ggf. keinen Anspruch auf den damals im Vertrag festgelegten Höchstrechnungszins (umgangssprachlich oft Garantiezins genannt). Für einen Kunden bedeutet dies, dass es durchaus vorkommen kann, dass sein Sparbeitrag unterschiedlich hoch verzinst wird. Wenn er seine kapitalbildende Versicherung z. B. in 2006 abgeschlossen hat, bekommt er den Höchstrechnungszins i. H. v. 2,25%, wenn er nun die Dynamik in 2012 erstmalig „dazubucht“ wird der Sparbeitrag durch die Dynamik ggf. nur mit 1,75% verzinst.
Wird die Dynamik allerdings bei Vertragsabschluss ausgewählt, ist es in der Regel so, dass sämtliche im Versicherungsvertrag vereinbarten Bedingungen auch für die Dynamik gelten (vgl. Besondere Bedingungen für die Dynamik im Versicherungsschein). In diesem Fall erhält der Kunde der kapitalbildenden Versicherung den vereinbarten Höchstrechnungszins auch für die Sparbeitragserhöhungen, die durch die Annahme der Dynamik ausgelöst werden.
In der Praxis kommen jedoch zunehmend kapitalbildende Versicherungen vor, die von dieser Regel abweichen und die den (durch die Dynamik) erzielten Mehrbeitrag nicht mit dem damals vereinbarten Höchstrechnungszins verzinsen, sondern mit dem aktuell geltenden.
Tipp im Tipp
Beachten Sie diese Unterschiede zur Dynamik am Besten vor Abschluss einer kapitalbildenden Versicherung, und vergleichen Sie Ihre Angebote sorgfältig. Gerade wenn man als Kunde mit einem geringen Betrag startet und diesen mittels Dynamik erhöhen möchte, können die Ablaufleistungen sehr von einander abweichen.
Die Regularien zur Dynamik befinden sich in den Besonderen Bedingungen für die Dynamik (siehe Versicherungsschein).