Der Rechnungszins einer kapitalbildenden Versicherung entspricht dem Prozentsatz, mit dem der Sparbeitrag (nach Kosten) während der Laufzeit garantiert verzinst wird. Seit dem 01.01.2007 liegt dieser Rechnungszins bei kapitalbildenden Versicherungen bei 2,25%.
Ab dem 01.01.2012 wird der Rechnungszins – der oft auch Garantieverzinsung oder Garantiezins – genannt wird, erneut gesenkt und zwar auf 1,75%. Für die Reduzierung des Rechnungszinses ist der Gesetzgeber verantwortlich, diese Änderung betrifft sämtliche Versicherer in Deutschland.
Viele Personen glauben, dass die Reduzierung des Rechnungszinses nur die klassischen kapitalbildenden Versicherungen, also klassische Rentenversicherung oder klassische Lebensversicherung betrifft. Dies ist allerdings ein grundlegender Irrtum, da die Senkung des Rechnungszinses auch fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen betrifft.
Fondsgebundene kapitalbildende Versicherungen sind deshalb betroffen, da der harte Rentengarantiefaktor durch die Senkung des Rechnungszinses ebenfalls minimiert wird. Einige Gesellschaften weisen die Auswirkung der Senkung des Rechnungszinses bereits im Vorfeld aus, so dass die Garantierente bei klassischen kapitalbildenden Versicherungen bis zu 16% geringer ausfallen wird.
Bei fondsgebundenen kapitalbildenden Versicherungen wird der neue Rechnungszins dazu beitragen, dass der harte Rentengarantiefaktor um bis zu 9% reduziert wird. Zusammengefasst kann man sagen, dass die Senkung des Rechnungszinses die Garantieleistung von kapitalbildenden Versicherungen verringert oder den Bruttobeitrag steigen lässt, damit die gleiche Ablaufleistung herauskommt.
Zudem gilt, je länger die Laufzeit der kapitalbildenden Versicherung, desto gravierender ist die Auswirkung des Rechnungszinses, daher empfiehlt es sich bei Bedarf, die kapitalbildende Versicherung lieber in 2011 als in 2012 abzuschließen.